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MID-Gutschein
(Mittelstand Innovativ Digital-Gutschein)
Anders als im Bundesprogramm go digital! (Webcode: @3287) gilt die Ausrichtung des Programms MID-Gutscheine konkret an der Neu- und Weiterentwicklung beziehungsweise Digitalisierung eigener Produkte und Produktionsverfahren, nicht aber sonstiger, interner Geschäftsprozesse:
- Die Förderung greift nur für kleine und mittlere Betriebe, d.h. Betriebe mit mindestens 10 und maximal 250 Mitarbeitern (w/m)
- Die Gutscheine beziehen sich auf drei Schwerpunkte (s.u.), kombinierbar sind nur die Schwerpunkte der Analyse und der Innovation, d.h. der Recherche von Potentialen und deren Weiterentwicklung
- Die Beratung zu diesen Themen wird ausschließlich durch Hochschulen durchgeführt, deren Eignung vom PTJ jeweils individuell geprüft wird
- Nur im Rahmen der Umsetzungsphase sind auch IT-Beratungsunternehmen als Durchführer denkbar, auch das wird aber vom PTJ geprüft
- Die einzelnen Schwerpunkt und ihre Fördergrenzen/-quoten lauten
• Analyse – Potenziale entdecken max. 15 TEURO (60 bzw. 80%)
• Innovation – Ideen weiterentwickeln max. 40 TEURO (60 bzw. 80%)
• Digitalisierung – Umsetzung max. 15 TEURO (60 bzw. 80%)
Das Land Nordrhein-Westfalen hat - ähnlich der Konzepte des Bundesministeriums für Wirtschaft in Berlin (digital jetzt! – Webcode: @3532 , go digital! – Webcode: @3287) für das Vorankommen der Digitalisierung im Mittelstand mehrere Programme über "MID-Gutschein" hinaus aufgelegt:
- Förderung zur Einstellung von Hochschulabsolventen (MID-Assistent- Webcode: @3919)
- „Digitale Sicherheit“ (Webcode @3965) für die Gefahren in der Cyber-Security
Projektträger ist der PTJ in Jülich, hier werden Landes- wie Bundesförderprogramme und Forschungsverfahren im Auftrag der jeweiligen Ministerien und auch der Europäischen Kommission umgesetzt.
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Ansprechpartner

- Christian Pinnekamp
- 0228 2284-232
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- pinnekamp@bonn.ihk.de
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