MID-Gutschein

(Mittelstand Innovativ Digital-Gutschein)

Anders als im Bundesprogramm go digital! (Webcode: @3287) gilt die Ausrichtung des Programms MID-Gutscheine konkret an der Neu- und Weiterentwicklung beziehungsweise Digitalisierung eigener Produkte und Produktionsverfahren, nicht aber sonstiger, interner Geschäftsprozesse:

  • Die Förderung greift nur für kleine und mittlere Betriebe, d.h. Betriebe mit mindestens 10 und maximal 250 Mitarbeitern (w/m)
  • Die Gutscheine beziehen sich auf drei Schwerpunkte (s.u.), kombinierbar sind nur die Schwerpunkte der Analyse und der Innovation, d.h. der Recherche von Potentialen und deren Weiterentwicklung 
  • Die Beratung zu diesen Themen wird ausschließlich durch Hochschulen durchgeführt, deren Eignung vom PTJ jeweils individuell geprüft wird
  • Nur im Rahmen der Umsetzungsphase sind auch IT-Beratungsunternehmen als Durchführer denkbar, auch das wird aber vom PTJ geprüft

- Die einzelnen Schwerpunkt und ihre Fördergrenzen/-quoten lauten
•    Analyse – Potenziale entdecken           max. 15 TEURO (60 bzw. 80%)
•    Innovation – Ideen weiterentwickeln    max. 40 TEURO (60 bzw. 80%)
•    Digitalisierung – Umsetzung                max. 15 TEURO (60 bzw. 80%)
 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat - ähnlich der Konzepte des Bundesministeriums für Wirtschaft in Berlin (digital jetzt! – Webcode: @3532 , go digital! – Webcode: @3287) für das Vorankommen der Digitalisierung im Mittelstand mehrere Programme über "MID-Gutschein" hinaus aufgelegt:

  • Förderung zur Einstellung von Hochschulabsolventen (MID-Assistent- Webcode: @3919)
  • „Digitale Sicherheit“ (Webcode @3965) für die Gefahren in der Cyber-Security

Projektträger ist der PTJ in Jülich, hier werden Landes- wie Bundesförderprogramme und Forschungsverfahren im Auftrag der jeweiligen Ministerien und auch der Europäischen Kommission umgesetzt.