Ursprungszeugnisse

Viele Länder verlangen bei der Einfuhr von Waren die Vorlage von Ursprungszeugnissen. Die Kammer gibt Auskunft über die Ländervorschriften und hilft bei der Beantragung und Ausstellung von Ursprungszeugnissen.

Eine Ausfüllhilfe finden Sie im Downloadbereich.

Bescheinigungen werden durchgeführt in der Zeit von:

Montag bis Donnerstag 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr

 

 

Wie funktioniert das eUZ?

Mit der Online-Anwendung eUZ ermöglicht die IHK Bonn/Rhein-Sieg ihren Mitgliedsunternehmen, UZs und Bescheinigungen von Außenhandelsdokumenten - z.B. Handelsrechnungen oder Lieferantenerklärungen  - via Internet zu beantragen. Der Ausdruck der Dokumente mit Dienstsiegel erfolgt im Unternehmen nach der Bewilligung durch die IHK.

 

Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer passwortgestützten Beantragung oder mittels digitaler Signatur:

Informationen zum Online Antragsverfahren

10 gute Gründe für die elektronische Antragstellung:

  • Allzeit verfügbar
    Online ist es möglich, eUZs jederzeit zu beantragen. Diese werden zügig während der Bescheinigungszeiten bearbeitet.
     
  • Einfacheres Ausfüllen des Formulars durch Computerunterstützung
    Zeitersparnis durch geringeren Arbeitsaufwand, Vorlagen und offene Schnittstellen zu Ihrem Warenwirtschaftssystem.
     
  • Ausdruck direkt im Unternehmen
    eUZs können nach der Ausstellung durch die IHK mit dem elektronischen Dienstsiegel direkt im Unternehmen ausgedruckt werden.
     
  • Anlagen inklusive
    Ursprungsnachweise und Rechnungen können dem Antrag in elektronischer Form (bis maximal 10 MB) beifügt und ebenfalls von der IHK bescheinigt werden.
     
  • Sichere Datenübertragung
    Durch die elektronische Signatur sowie die Verschlüsselung ist alles sicher.
     
  • Schnelle Kommunikation
    Kommentare der IHK erhalten Sie online. Änderungen können sofort vorgenommen werden.
    Dadurch entsteht eine höhere Flexibilität in der Abwicklung von Aufträgen.
     
  • Zeit und Geld sparen
    Wegfall von Anfahrts- und Postwegen. Antrag, Prüfung und Bewilligung finden online statt.
     
  • Vierteljährige Gebührenabrechnung
    Die elektronisch beantragten Ursprungszeugnisse und Bescheinigunen werden Ihnen von der IHK vierteljährlich in Rechnung gestellt.
     
  • Mehr Transparenz
    Die Historie des Bearbeitungsprozesses sehen Sie in einer Tabelle mit Datum und Bearbeiter.
     
  • Elektronisches Archiv
    Das elektronische Archiv speichert alle eUZs zwei Jahre lang.

 

So registrieren Sie sich

In wenigen Schritten können Sie das eUZ nutzen:

  • Schreiben Sie uns eine E-Mail an info(at)bonn.ihk.de.
  • In dieser E-Mail benennen Sie uns einen "UZ-Admin" mit Vorname, Name und
    E-Mailadresse sowie max. einen Stellvertreter.
    Der UZ-Admin ist unser erster Ansprechpartner, verwaltet die Nutzer für das Unternehmen und erhält einmal pro Quartal den Gebührenbescheid
    (Abrechnung der Gebühren für die elektronischen Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen)
  • Der UZ-Admin erhält nach Registrierung durch uns eine E-Mail mit dem Link zum
    eUZ-Registrierungsportal sowie seinem Freischaltcode. Damit kann er den Registrierungsprozess abschließen.

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sofort in der eUZ-Anwendung arbeiten.

  • Unter "Benutzer pflegen" sind die Nutzer des eUZs anzulegen. UZ-Admins, die selbst auch Anträge an die IHK stellen, müssen sich also auch noch einmal zusätzlich als Nutzer anlegen. Die so angelegten Kollegen erhalten vom System ebenfalls eine Registrierungs-E-Mail.
  • Das bewilligte elektronische Ursprungszeugnis drucken Sie auf Formularen ohne eingedruckte Nummer. Die Formulare sind bei Fachverlagen erhältlich.

Jeder Nutzer sollte seine persönlichen Nutzereinstellungen unter "Einstellungen bearbeiten" vorbelegen. Das spart Zeit im Antragsprozess.

  • Setzen Sie bitte den Haken bei "Anträge im Echtbetrieb stellen".
  • Wählen Sie als Voreinstellung für Ihre Anträge "Ausdruck im Unternehmen mit Siegeln".

Unter FAQ, Dokumentation, Neue Funktionen im eUZ und Technischer Support stehen Ihnen Hilfe- und Info-Funktionen zur Verfügung.

Technische Voraussetzungen

Die eUZ Anwendung ist eine Webanwendung. Für eine reibungslose Nutzung des eUZ stellen Sie bitte sicher, dass folgende URLs freigeschaltet sind, d.h. nicht durch die Firewall blockert werden:

https://euzv2.gfi.ihk.de/*

https://openid.gfi.ihk.de/*

https://sigcl.prod.gfi.ihk.de/*

Für das Drucken wird der Signatur- und Druckclient benötigt. Dieser wird beim ersten Drucken automatisch installiert. Im Ausnahmefall kann die Installation über den Link
sigcl.prod.gfi.ihk.de/IHKGfISignaturanwendung.msi
durchgeführt werden. Auch hier müsste ggf. die URL durch Ihre IT freigeschaltet werden.

Nützliche Links

Auf der Hompage der IHK-GfI finden Sie Handbücher und Guides zum eUZ. Außerdem gibt es dort hilfreiche Videoanleitungen.

Ansprechpartner

Bei allen technischen Fragen zur Anwendung, zur Signaturkarte oder zur Installation finden Sie hier Ihre Ansprechpartner.

Bei inhaltlichen Fragen zum Ausfüllen der Anträge usw. wenden Sie sich gerne an unser Service Center unter der Telefonnummer 0228/2284-100 oder E-Mail info@bonn.ihk.de

Anerkennung im Ausland

Die in der Stufe 2+ ausgestellten Ursprungszeugnisse und sonstigen Bescheinigungen werden im Ausland anerkannt. Nur in sehr wenigen Fällen, bei denen die Dokumente noch von weiteren Behörden (z.B. Bundesverwaltungsamt in Köln) oder ausländischen Stellen beglaubigt werden müssen, ist eine Abklärung vorher ratsam.