Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe

Inkrafttreten zum 1. August 2022

Die Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe tritt zum 1. August 2022 in Kraft. Sie trägt dem differenzierter, anspruchsvoller und digitaler gewordenen Arbeitsumfeld Rechnung.

Gleichzeitig treten die bisherigen Verordnungen aus dem Jahr 1998 außer Kraft; bestehende Ausbildungsverhältnisse haben aber Bestandsschutz und werden nach den bisher gültigen Verordnungen zu Ende geführt.

Die Novellierung der Ausbildungsordnungen führt die neuen Berufsbilder in die Moderne und bildet die Grundlage zur Sicherung der Ausbildungsqualität und des Fachkräftebedarfs.

Die modernisierten Berufe sind:

  • Fachkraft Küche
  • Koch/Köchin
  • Fachkraft für Gastronomie (Schwerpunkt: Systemgastronomie oder Restaurantservice)
  • Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
  • Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
  • Hotelfachmann/Hotelfachfrau
  • Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement

Gästeorientierung und  Gästezufriedenheit sind nach wie vor die zentralen Elemente der beruflichen Handlungskompetenz. Kommunikative Kompetenzen i.V.m. der Thematik Digitalisierung sowie ressourcenschonendes Arbeiten i.V.m. der Thematik Nachhaltigkeit erfahren hierbei eine zunehmende Bedeutung.

Ziel der modernisierten Berufsbilder ist es, Fachkräfte zu entwickeln, die in unterschiedlichen Betriebskonzepten und Organisationsstrukturen durch ein hohes Maß an Flexibilität, interkultureller Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent und durch ein Grundverständnis für unternehmerisches Handeln zukunftsorientiert in der Arbeitswelt auch international bestehen können.

Die neue Struktur der Ausbildungsberufe im Überblick:

Details zu den einzelnen Berufsbilder (Verordnung, Prüfungsmodalitäten etc.) finden Sie hier: https://www.dehoga-ausbildung.de/

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