Novelle der TA Luft

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat in mehreren Tranchen die geplante Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in Form eines Arbeitsentwurfs veröffentlicht.

Anlass der Novelle der TA Luft ist es, das Regelwerk dem fortgeschrittenen Stand der Technik anzupassen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die mittlerweile auf Europäischer Ebene veröffentlichten Referenzdokumente zur besten verfügbaren Technik (Best Available Techniques (BAT) reference documents - BREF). Diese können im Original auf der Homepage des Europäischen IPPC-Büros in Sevilla oder in der deutschen Fassung auf der Homepage des Umweltbundesamtes abgerufen werden werden.

Das Ministerium beabsichtigt, in Abhängigkeit vom Bearbeitungsstand zu thematischen Schwerpunkten eine fachliche Diskussion und Beratung mit den Beteiligten zu führen.

Einige der im Entwurf aufgeführten Neuerungen sind:

  1. Die TA-Luft wird an die CLP-Verordnung angepasst.
  2. Der allgemeine Staubgrenzwert wird für Massenströme ab 0,40 kg/h Massenstrom auf 20 mg/m³ abgesenkt und anlagenbezogen für bestimmte Anlagen auf 5 mg/m³ reduziert.
  3. Für einige Anlagentypen werden jährliche Messungen gefordert.
  4. Es soll eine Einschränkung der "Irrelevanzregelung" und der Bagatellmassenströme geben.
  5. Es werden deutlich mehr Karzinogene namentlich genannt.
  6. Es soll einen neuen Grenzwert für Formaldehyd geben: 5 mg/m³
  7. Bei einigen Anlagen werden Maßnahmen zur Energierückgewinnung gefordert.
  8. Die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) soll als Anhang aufgenommen werden.

Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auf Grundlage eines Forschungsvorhabens noch Ergänzungen vorgenommen werden.

Die bislang vorliegenden Entwürfe finden Sie rechts im Downloadbereich.