MID - AssistentIn
Die Förder-Vergabe startet mit einem (ersten) Wartesaal-Verfahren ab 27. August 2026. In diesem Schritt werden sog. Vorhabenskizzen vorab auf Förderfähigkeit hin bewertet. Fällt diese Bewertung positiv aus, hat man zur eigentlichen Antragsstellung 6 Monate Zeit.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert unter den unten stehenden Voraussetzungen die Einstellung von Hochschul-Absolventen im Programmzweig „MID-Assistent“ der Digitalisierungsinitiative „Mittelstand Innovativ und Digital (kurz: MID)“.
Die Eckdaten für die Übernahme anteiliger Lohnkosten von HochschulabsolventInnen im Rahmen des MID-Programms lauten wie folgt:
• Übernahme anteiliger Lohnkosten über max. vierundzwanzig Monate
• Auszahlung alle zwei Monate
• gilt für Betriebe mit bislang max. fünf Akademikern ( < fünfzig MA), Geschäftsführung und Werkstudenten (w/m) werden dabei nicht gezählt
• max. 22 TEURO, sofern kein weiterer Akademiker (w/m) im Betrieb ist bzw. 15 TEURO, sofern 1-5 weitere Akademiker (w/m) im Betrieb sind
• Vertragsabschluss mit dem Absolventen (w/m) max. zwei Jahre nach Hochschul-Abschluss sowie max. binnen 4 Monaten nach Förderantrag
• konkreter Bezug zu einem Digitalisierungsprojekt muss erkennbar sein
• der Vertrag muss unbefristet sein oder min. eine Laufzeit von zwei Jahren haben
Projektanträge nimmt die NRW.Bank entgegen.

