MID - AssistentIn

Die Förder-Vergabe startet mit einem (ersten) Wartesaal-Verfahren ab 27. August 2026. In diesem Schritt werden sog. Vorhabenskizzen vorab auf Förderfähigkeit hin bewertet. Fällt diese Bewertung positiv aus, hat man zur eigentlichen Antragsstellung 6 Monate Zeit. 
 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert unter den unten stehenden Voraussetzungen die Einstellung von Hochschul-Absolventen im Programmzweig „MID-Assistent“ der Digitalisierungsinitiative „Mittelstand Innovativ und Digital (kurz: MID)“.

Die Eckdaten für die Übernahme anteiliger Lohnkosten von HochschulabsolventInnen im Rahmen des MID-Programms lauten wie folgt:
•    Übernahme anteiliger Lohnkosten über max. vierundzwanzig Monate
•    Auszahlung alle zwei Monate
•    gilt für Betriebe mit bislang max. fünf Akademikern ( < fünfzig MA),  Geschäftsführung und Werkstudenten (w/m) werden dabei nicht gezählt
•    max. 22 TEURO, sofern kein weiterer Akademiker (w/m) im Betrieb ist bzw. 15 TEURO, sofern 1-5 weitere Akademiker (w/m) im Betrieb sind
•    Vertragsabschluss mit dem Absolventen (w/m) max. zwei Jahre nach Hochschul-Abschluss sowie max. binnen 4 Monaten nach Förderantrag
•    konkreter Bezug zu einem Digitalisierungsprojekt muss erkennbar sein
•    der Vertrag muss unbefristet sein oder min. eine Laufzeit von zwei Jahren haben

Projektanträge nimmt die NRW.Bank entgegen.