MID - Assistent

Das Land Nordrhein-Westfalen hat -ähnlich der Konzepte des Bundesministeriums für Wirtschaft in Berlin (digital jetzt! – Webcode: @3532 und go digital! – Webcode: @3287) mehrere Programme für das Vorankommen der Digitalisierung im Mittelstand aufgelegt.

NRW trennt dabei  
                                                                                     
•    Beratungszuschüsse  (Mittelstand Innovativ Digital – Webcode: @3917)               
•    Investitionszuschüsse (derzeit ausgesetzt) 
•    Förderung zur Einstellung von Hochschulabsolventen (MID-Assistent- Webcode: @3919)

sowie das 2022 hinzugekommenen Programm „Digitale Sicherheit“ (Webcode @3965) für die Gefahren in der Cyber-Security.

Projektträger ist der PTJ in Jülich, hier werden Landes- wie Bundesförderprogramme und Forschungsverfahren im Auftrag der jeweiligen Ministerien und auch der Europäischen Kommission umgesetzt. 

 

Die Eckdaten für die Übernahme anteiliger Lohnkosten eines Hochschulabsolventen im Rahmen des MID-Programms lauten wie folgt:

  • Übernahme anteiliger Lohnkosten über max. vierundzwanzig Monate
  • Auszahlung alle zwei Monate
  • gilt für Betriebe mit bislang max. fünf Akademikern ( < fünfzig MA ),  Geschäftsführung und Werkstudenten (w/m) werden dabei nicht gezählt
  • max. 22 TEURO, sofern kein weiterer Akademiker (w/m) im Betrieb ist bzw. 15 TEURO, sofern 1-5 weitere Akademiker (w/m) im Betrieb sind
  • Vertragsabschluss mit dem Absolventen (w/m) max. zwei Jahre nach Hochschul-Abschluss sowie max. binnen 4 Monaten nach Förderantrag
  • konkreter Bezug zu einem Digitalisierungsprojekt muss erkennbar sein
  • der Vertrag muss unbefristet sein oder min. eine Laufzeit von zwei Jahren haben