Energie- und Stromsteuer: Steuerentlastungen und -ermäßigungen

Seit 1999 werden in Deutschland Strom, Treibstoffe, gas- und ölbasierte Heizstoffe mit der „Strom- bzw. Energiesteuer" belastet. Seit 2007 wird auch Kohle besteuert. Für beide Steuerarten gibt es zahlreiche Steuerentlastungen und -ermäßigungen.

Vor allem für das produzierende Gewerbe gibt es

  • Steuerermäßigungen für Heizöl, Gas und Flüssiggas, das zu Heizzwecken verwendet wird (§§ 54 und 55 Energiesteuergesetz sowie für Strom, der für betriebliche Zwecke verwendet wird (§§ 9b und 10 Stromsteuergesetz) und
  • Steuerbefreiungen für besondere Prozesse (§ 51 Energiesteuergesetz, § 9a Stromsteuergesetz).

Anhand des kostenlosen Berechnungsmoduls der IHK Lippe zu Detmold können Sie erkennen, welche möglichen Ermäßigungsansprüche nach den §§ 51 bis 55 Energiesteuergesetz beziehungsweise §§ 9 bis 10 Stromsteuergesetz Sie haben und geltend machen können. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können mit dem Tool einfach und schnell ihre Erstattungs- und Entlastungsansprüche berechnen.

Nähere Informationen zu den Anforderungen und Nachweisen, die Unternehmen zur Erhaltung von Steuervergünstigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs im Einzelnen erfüllen müssen, enthält diese Seite der IHK Köln.