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Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
Gebührenübernahmeerklärung für Teilnehmer/-innen
Merkblatt Abgrenzung einzelner Tätigkeiten
Merkblatt Unterrichtung (folgt)

Die Unterrichtung richtet sich an Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig werden möchten und keine Sachkundeprüfung benötigen. Sie ist Voraussetzung für sogenannte „einfache Bewachungstätigkeiten“ und dient dazu, die Teilnehmenden mit den rechtlichen Grundlagen und praktischen Anforderungen ihres zukünftigen Tätigkeitsfeldes vertraut zu machen.
Die Unterrichtung ist erforderlich für Tätigkeiten wie:
Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Türsteher, Citystreifen, Einzelhandelsdetektive) ist zusätzlich eine Sachkundeprüfung notwendig.
Die Unterrichtung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Voraussetzung ist das Sprachniveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
Die Anmeldung erfolgt online über das Veranstaltungsportal der IHK Bonn/Rhein-Sieg.
⇢ Klicken Sie bitte hier in den Text.
Nach der Anmeldung erhalten Sie:
392,- pro Person
(jeweils zahlbar innerhalb von 14 Tagen), eine Teilnahme ist nur bei fristgerechter Zahlung möglich
Nach erfolgter Online-Anmeldung ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich,
die Stornogebühr beträgt 268 Euro. Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich, per Email, mit.
Im Falle einer Kostenübernahme benötigen wir ausschließlich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung (s. auch im Download).
Bitte beachten Sie: Die Unterrichtung ist eine hoheitliche Aufgabe und keine “zertifizierte Maßnahme”.
Daher können wir leider keinen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit als Zahlungsmittel akzeptieren.
Die 40-stündige Unterrichtung umfasst folgende Themen:
Zeitrahmen: 40 Unterrichtsstunden
Anwesenheitspflicht: 100 %
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Nach Abschluss der Unterrichtung wird ein Unterrichtungsnachweis ausgestellt.
Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten.
Die IHK überzeugt sich in einer Lernstandkontrolle mit mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen, dass die Teilnehmenden mit den Inhalten der Unterrichtung in ausreichendem Maße vertraut sind.
Letzte Änderung: 17.11.2025
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