Unterrichtung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)

Zielgruppe und Zweck der Unterrichtung

Die Unterrichtung richtet sich an Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig werden möchten und keine Sachkundeprüfung benötigen. Sie ist Voraussetzung für sogenannte „einfache Bewachungstätigkeiten“ und dient dazu, die Teilnehmenden mit den rechtlichen Grundlagen und praktischen Anforderungen ihres zukünftigen Tätigkeitsfeldes vertraut zu machen.

Tätigkeitsbereiche

Die Unterrichtung ist erforderlich für Tätigkeiten wie:

  • Objekt- und Werkschutz
  • Revier- und Streifenwachdienst
  • Geld- und Werttransporte
  • Empfangsdienste im Objektschutz
  • Veranstaltungssicherheit

Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Türsteher, Citystreifen, Einzelhandelsdetektive) ist zusätzlich eine Sachkundeprüfung notwendig.

Sprachkenntnisse

Die Unterrichtung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Voraussetzung ist das Sprachniveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über das Veranstaltungsportal der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Klicken Sie bitte hier in den Text.

Nach der Anmeldung erhalten Sie:

  • einen Gebührenbescheid (zahlbar innerhalb von 14 Tagen), eine Teilnahme ist nur bei fristgerechter Zahlung möglich
  • eine schriftliche Einladung ca. 14 Tage vor Kursbeginn

Kosten

392,- pro Person
(jeweils zahlbar innerhalb von 14 Tagen), eine Teilnahme ist nur bei fristgerechter Zahlung möglich

Rücktritt

Nach erfolgter Online-Anmeldung ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich, 
die Stornogebühr beträgt 268 Euro. Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich, per Email, mit.

Kostenübernahme

Im Falle einer Kostenübernahme benötigen wir ausschließlich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung (s. auch im Download). 
Bitte beachten Sie: Die Unterrichtung ist eine hoheitliche Aufgabe und keine “zertifizierte Maßnahme”. 
Daher können wir leider keinen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit als Zahlungsmittel akzeptieren. 

Inhalte der Unterrichtung

Die 40-stündige Unterrichtung umfasst folgende Themen:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung inkl. Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Straf- und Verfahrensrecht inkl. Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, Deeskalationstechniken, interkulturelle Kompetenz
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Dauer und Durchführung

Zeitrahmen: 40 Unterrichtsstunden 

Anwesenheitspflicht: 100 %

Termine

Klicken Sie bitte hier in den Text.

Bescheinigung

Nach Abschluss der Unterrichtung wird ein Unterrichtungsnachweis ausgestellt. 

Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten. 
Die IHK überzeugt sich in einer Lernstandkontrolle mit mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen, dass die Teilnehmenden mit den Inhalten der Unterrichtung in ausreichendem Maße vertraut sind.

 

Letzte Änderung: 17.11.2025