Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung

a) bei bestandener Abschlussprüfung

  • Sie - natürlich der Auszubildende - sind am Ziel Ihrer Wünsche. Die Ausbildung ist mit bestandener Prüfung beendet. Ihre Nachwuchskraft steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
  • Da Sie - der/die Ausbildende - Ihren Auszubildenden und seine Qualitäten im Laufe der Ausbildung hinreichend kennenlernen konnten, empfiehlt es sich, wenn Sie Ihn behalten wollen, eine Vereinbarung über eine Weiterbeschäftigung zu treffen. Damit weiß der Auszubildenden wie es nach der Ausbildung weitergeht. Die Vereinbarung liegt im beiderseitigen Interesse. Erklärt der Auszubildende allerdings, dass er sich nach der Prüfung verändern will, ist eine solche Vereinbarung nicht möglich. Muster für Vereinbarungen über eine Weiterbeschäftigung nach bestandener Abschlussprüfung finden Sie im Downloadbereich.

b) bei nicht bestandener Abschlussprüfung

  • Bei nicht bestehen der Abschlussprüfung, kann der Auszubildende eine Verlängerung der Ausbildung verlangen, womit ohne weiteres Zutun eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, jedoch höchstens um 1 Jahr zustande kommt.