EmpCo Richtlinie - Regulierung von Umweltaussagen

Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) verschärft die Regeln gegen irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und verschärft die Informationspflichten bezüglich Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Updates und Gewährleistungsrechte. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässlichere Informationen für nachhaltige Kaufentscheidungen zu geben.
Die neuen Regeln gelten ab dem 27. September 2026

Wer Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug bewirbt, sollte seine Kommunikation deshalb prüfen und anpassen.

Relevant ist die EmpCo-Richtlinie für Unternehmen, die gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werben oder verkaufen (insbesondere für Websites, Produktseiten, Verpackungen, Werbemittel, etc.). Umweltclaims können dabei nicht nur aus Text bestehen: Auch Marken-, Produkt- und Firmennamen sowie die Gesamtwirkung einer Kommunikation können relevant werden.

Was ändert sich?

  • Allgemeine Umweltclaims wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ sind nur zulässig, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann.
  • Nachhaltigkeitssiegel sind nur zulässig, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer öffentlichen Stelle festgelegt wurden. Das System muss transparent, öffentlich zugänglich und von unabhängiger dritter Seite überwacht sein.
  • Unzulässig sind produktbezogene Claims wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“, wenn sie ausschließlich auf einer Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen. 
  • Unzulässig sind Aussagen, die einen Umweltvorteil für das gesamte Produkt oder das gesamte Unternehmen suggerieren, obwohl tatsächlich nur ein Teilaspekt betroffen ist.
  • Zukunftsbezogene Umweltaussagen – etwa „bis 2040 klimaneutral“ – brauchen klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen in einem realistischen Umsetzungsplan; hinzu kommt eine regelmäßige Prüfung durch einen unabhängigen externen Sachverständigen.
  • Neu sind außerdem erweiterte Verbraucherinformationen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, zur Verfügbarkeit von Software-Updates sowie zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Für bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien und den gesetzlichen Gewährleistungshinweis gibt es EU-weit harmonisierte Hinweise bzw. Labels. Weitere Informationen hier.

Den Text der Richtlinie finden Sie hier.

Was ist jetzt zu tun?
Unternehmen sollten verbrauchergerichtete Werbung und Kommunikation prüfen, insbesondere allgemeine Umweltaussagen, Aussagen zur Klimaneutralität und Siegel. Informationen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Updates und Garantien sollten auf Vollständigkeit und Verständlichkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. 

Webinare der IHKs

  • 30.06.2026 von 11:00 - 12:00 Uhr: “Greenwashing” vermeiden – Was die neue EU EmpCo Richtlinie für Unternehmen bedeutet, - hier Informationen & Anmeldung (IHK Südlicher Oberrhein)

  • 01.07.2027 von 9:00 -10:00 Uhr: NH18: Die EmpCo-Richtlinie kurz erklärt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt, hier Informationen & Anmeldung (IHK Flensburg)

  • 09.07.2026 von 10:00 -11:30 Uhr: Vorsicht bei Nachhaltigkeitsaussagen - was regelt die EmpCo?, hier Informationen & Anmeldung (IHK Würzburg-Schweinfurt)

  • 27.08.2026 von 11:00 - 12:00 Uhr: Goodbye Greenwashing, Wie darf ich nach der EmpCo-Richtlinie noch mit Nachhaltigkeit werben?, hier Informationen & Anmeldung (IHK Rheinhessen)

(Stand 29.06.2026)