Teilqualifikationen

Der Mangel an Fachkräften ist bereits in vielen Regionen und Branchen deutlich spürbar und wird sich durch die demografische Entwicklung weiter verschärfen. Deshalb müssen u.a. Potenziale besser genutzt werden, die bisher nicht im Fokus standen. Es gibt nach wie vor eine hohe Zahl von Erwachsenen, die entweder über keine abgeschlossene Berufsausbildung oder über einen auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr nachgefragten Abschluss verfügen.  

Deshalb wurde ein neues arbeitsmarktpolitisches Instrument, die sogenannten Teilqualifikationen entwickelt. Deren Ziel ist es, der o.g. Zielgruppen verbesserte Qualifizierungsangebote zu machen und ihnen den (Wieder-) Einstieg in Arbeit zu erleichtern, damit Unternehmen eine weitere Möglichkeit haben ausgebildete Fachkräfte zu rekrutieren.

Die mindestens 25-jährigen Maßnahmeteilnehmer durchlaufen eine drei- bis sechsmonatige Qualifizierung bei einem Bildungsträger und lassen sich im Anschluss ihre erworbenen Fähigkeiten durch eine Kompetenzfeststellung bei der IHK zertifizieren. Alle Bausteine basieren auf anerkannten Ausbildungsberufen und spiegeln – werden sie komplett durchlaufen – den vollen Ausbildungsberuf wider.   

Kompetenzfeststellung

Am Ende eines Bausteines meldet der Bildungsträger die Teilnehmer zur Kompetenzfeststellung bei der IHK an. Die Kompetenzfeststellung wird in Anlehnung an die Standards einer IHK-Prüfung durchgeführt und orientiert sich an den Inhalten der zu Grunde liegenden Ausbildungsbausteine. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen bzw. praktischen Teil.

Durch die Kompetenzfeststellung soll die berufliche Kompetenz in dem jeweiligen Bereich des Ausbildungsbausteines erfasst werden. Sie dient dem Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme nach dem Konzept der zertifizierten Teilqualifikationen.

Wird eine IHK-Kompetenzfeststellung erfolgreich durchgeführt, erhalten die Teilnehmer ein IHK-Zertifikat mit dem Ergebnis der Kompetenzfeststellung, der Dauer der Teilqualifikation sowie deren Ziele und Inhalte. Nach dem erfolgreichen Absolvieren aller Bausteine eines Berufsbildes können sich die Teilnehmer zur externen Abschlussprüfung anmelden.

Bei der Kompetenzfeststellung handelt es sich nicht um öffentlich- rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), sondern um eine Leistungsfeststellung nach §1 IHKG, für die ein Entgelt in Höhe von € 250,00 zzgl. MwSt zu zahlen ist.

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 8 Teilnehmer. Sollte die Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, wird die IHK ein Entgelt i. H. v. 2.000,- € in Rechnung stellen.