Abgrenzung von Handwerk und allgemeinem Gewerbe

Bei der Gründung eines Unternehmens oder der Erweiterung bestehender Geschäftsfelder stellt sich häufig die Frage, ob eine Tätigkeit dem Handwerk, der Industrie, dem Handel oder einer Dienstleistung zuzuordnen ist. Diese Einordnung hat direkte Auswirkungen auf die Kammerzugehörigkeit – zur IHK oder zur Handwerkskammer – und auf die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit.

Insgesamt unterliegen 53 Handwerke dem sogenannten Meisterzwang. Diese zulassungspflichtigen Handwerke sind in Anlage A der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die übrigen Gewerke sind nicht zulassungspflichtig und setzen damit für ihre selbständige Ausübung keinen Befähigungsnachweis voraus.

Auch ohne Meistertitel ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Eintragung in die Handwerksrolle möglich – etwa für Altgesellen, Betriebsleiter, Ingenieure, Techniker oder Industriemeister. Die Abschaffung des Inhaberprinzips erlaubt zudem die Einstellung eines Meisters zur Führung eines Betriebs.

Bei allgemeinen Fragen zum Handwerksrecht und bei speziellen Abgrenzungsfragen können Sie sich gerne mit uns beziehungsweise mit der Handwerkskammer zu Köln in Verbindung setzen.


Leitfaden Abgrenzung

Der Leitfaden „Abgrenzung – Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung“, herausgegeben von DIHK und DHKT, bietet eine erste Orientierung zur Einordnung einzelner Tätigkeiten:
 

  • Teil 1 erklärt zentrale Begriffe wie Mischbetrieb, Nebenbetrieb und die Abgrenzung zwischen handwerklicher und industrieller Tätigkeit.
  • Teil 2 enthält eine tabellarische Übersicht von Tätigkeiten (A–Z) mit Zuordnung zum Handwerk oder Nicht-Handwerk.


Bitte beachten Sie: Der Leitfaden richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Gewerbetreibende sowie Behörden und dient als Einstiegshilfe – er ersetzt jedoch nicht die individuelle Abstimmung mit der jeweils zuständigen IHK oder HWK.


Merkblätter zu handwerklichen Grundlagen und zur Abgrenzung in bestimmten Tätigkeitsbereichen

Die Merkblätter zu den handwerklichen Grundlagen enthalten Informationen zum Handwerksrecht sowie zu handwerksrechtlichen Themen, die unabhängig von einer konkreten Tätigkeit gelten oder für mehrere Tätigkeitsbereiche relevant sind. Eine Übersicht aller Merkblätter sowie weiterführende Informationen zu den genannten Themen finden Sie hier. Darüber hinaus stehen Ihnen dort auch spezielle Abgrenzungshilfen für bestimmte Tätigkeiten zur Verfügung – etwa im Garten- und Landschaftsbau, im Hausmeisterservice, im Trockenbau, bei Kfz-Reparaturen an Tankstellen sowie im Gebrauchtwagenhandel und weiteren Bereichen.

 

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