Geprüfte/r Bankfachwirt/-in

Englisch: Bachelor Professional of Banking (CCI) 1  

Französisch: Agent diplômé(e) spécialisé(e) dans le domaine bancaire (CCI)2

 

Geprüfte Bankfachwirte sind befähigt, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sollen sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen sollen sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.

Hier können Sie die Zulassung beantragen bzw. sich zur Prüfung anmelden.


Schriftliche Prüfungstermine (bundeseinheitlich):

18./19.03.2024

Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung ca. 4 Wochen vor dem Termin.

Anmeldefrist:            

15.01. e.J. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg bietet die Prüfung einmal jährlich zum Frühjahrstermin an.

Bitte beachten Sie folgendes:

Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen bei der Industrie- und Handelskammer ein:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Berufsausbildungszeugnis (z. B. Prüfungszeugnis, Kaufmannsgehilfenbrief)  bzw. Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht  (Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.)
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem  Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.

Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.


Zulassungsvoraussetzung:                 

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als „Bankkaufmann/Bankkauffrau“ oder   „Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau“ und danach eine mindestens
zweijährige Berufspraxis
oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten
kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere
Berufspraxis von mindestens drei Jahren
oder

3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
 

Prüfungsfächer:            

Grundlegende Qualifikationen
Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
Betriebswirtschaft
Volkswirtschaft
Recht

Spezielle Qualifikationen
Privatkunden- oder Immobilien- oder Firmenkundengeschäft
Praxisorientiertes Situationsgespräch

Bestehensregelung:            

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
 

Prüfungsgebühr:            

Gesamtprüfung 504,00 €
Stornierungsgebühr – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung 339,00 €

Mündliche Prüfung 101,00 €
 
Unsere Prüfungsgebühren richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Gebührentarif.

Wiederholungsprüfung:            

Zweimal möglich
Anrechnung bestandener Prüfungsleistungen innerhalb von zwei Jahren
 

Vorbereitung:            

Lehrgänge zum/zur Geprüften Bankfachwirt/-in können Sie über folgende Internetadressen recherchieren: https://wis.ihk.de und www.lernet.de.

Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Den Rahmenstoffplan erhalten Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). www.dihk.de

Für fast alle bundeseinheitlichen Prüfungen gibt es Bände mit alten Aufgaben und Lösungsvorschlägen.
Die Bände erscheinen ca. sechs Monate nach Ablauf der Prüfungen und können direkt unter www.dihk-bildungs-gmbh.de oder unter www.wbv.de bestellt werden.

Ebenso können weitergehende Vorbereitungsunterlagen erworben werden. Darin werden unter anderem Aufgaben und Lösungen Schritt für Schritt aufbereitet und analysiert.



Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

Rechtsgrundlage:            

Verordnung vom 1. März 2000
Rahmenstoffplan, Stand April 2006

Letzte Bearbeitung:

03.05.2023

 

1 This translation of the certificate was issued by the Chamber of Commerce and Industry (a public body), the responsible authority in accordance with the German Vocational Training Act, to certify the successful completion of an examination for a qualification under the Act. It is not a university degree.


2 La présente traduction du diplôme a été délivrée par la Chambre de commerce et d’industrie (entité de droit public), en sa qualité d’autorité compétente aux termes de la loi sur la formation professionnelle, en tant que justificatif d’un diplôme obtenu à l’issue d’un examen de formation continue aux termes de la loi sur la formation professionnelle. Il ne s’agit pas d’un diplôme universitaire.

"Die Übersetzung des Fortbildungsabschlusses ist kein Titel und darf daher in Deutschland nicht geführt werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen Hochschulabschluss."