KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige)

Seit 2023: Weiterbildungsförderung des Bundes

ACHTUNG: Für Neu-Interessierte am KOMPASS-Programm:
 

  • Bitte laden Sie sich VORAB auf der rechten Seite im „Download“-Bereich die Arbeitsanweisung „Interessensbekundung“ herunter
  • Führen Sie für sich die Arbeitsschritte „Registrierung“ und „Interessensbekundung“ im Bundes-Portal ZEUS durch
  • Schlüsseln Sie dabei die sog. „Interessensbekundung“ ZWINGEND auf „IBP Düsseldorf“ als Projektgesellschaft der IHKs in NRW
  • Achten Sie darauf, dass die „Interessensbekundung (IB)" dabei „eingereicht“ wird, und nicht nur „gespeichert“ (häufige Fehlerquelle!)
  • Kontaktieren Sie uns DANACH für ein Erstberatungsgespräch
  • Reichen Sie uns -im Idealfall- vor diesem Gespräch mindestens 2 (!) Angebote zur Weiterbildung zur Prüfung der Bedingungen ein
  • Gerne nutzen Sie dafür unser Funktions-Postfach kompass(at)bonn.ihk.de für die Kommunikation dazu


Beachten Sie, dass zwei Weiterbildungs-Angebote in das Beratungsprotokoll gemeinsam aufnehmen, und deshalb nicht allein eine einzelne, bereits beabsichtigte Weiterbildung Gegenstand der Beratung sein kann/wird. Dies ist Programm-Vorgabe des Ministeriums.

Aktuell ist eine Terminierung für die Phase ab Anfang September 2025 realistisch. Achten Sie aber bitte bei Ihren Anfragen darauf, dass das Postfach urlaubsbedingt vom 18.-28.08.2025 nicht daraufhin gesichtet wird. Weichen Sie in dringlichen Fällen bitte auf andere Anlaufstellen aus, oder erwarten unseren Kontakt mit Ihnen für Terminierungen wieder ab 01.09.2025. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (kurz: ESF plus) Mitte 2023 ein Qualifizierungs- Förderprogramm aufgelegt, dass für die Zielgruppe der Solo-Selbständigen mithelfen soll, Wachstum zu schaffen.

Die unten näher definierte Zielgruppe sind dabei vereinfacht solche, die sich in der Phase “ab zwei Jahren nach ihrer (hauptberuflichen) Gründung” auf der Suche nach ihren Potentialen befinden.

Hier sind Zuschüsse möglich, die Maßnahmen bei entsprechenden Weiterbildungs-TrägerInnen kofinanzieren. Die Förderung erhält der WeiterbildungsnehmerIn - und das im Nachgang an die Durchführung der Maßnahme, d.h. es ist notwendig, in Vorleistung zu gehen. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Förderung vor offizieller Beauftragung -und damit eben ausdrücklich vor Durchführung- der Weiterbildung beantragt sein muss. Dies ist bei der Terminplanung der Maßnahmen zwingend zeitlich mit einzurechnen.

Das Programm hat seit Ende Februar 2025 gemäß neuer Richtlinie eine gesicherte Laufzeit bis September 2028, wobei eine Förderbeantragung bei einer Anlaufstelle an sich bis Februar 2028 möglich ist. Der 29.02.2028 ist nunmehr der letzte Zeitpunkt für ein Kontaktgespräch. 

Für die IHK Bonn/Rhein-Sieg ist Referent Christian Pinnekamp unter nebenstehender Telefonnummer und der Mailadresse kompass(at)bonn.ihk.de Ihr persönlicher Ansprechpartner.

Video-Tutorial: Was du vor dem ersten Beratungsgespräch tun musst:
Hier kommen Sie zum Video.

Die Kölner Wirtschaftsförderung hat u.a. ein Info-Video gestaltet, welches vorbildhaft die Rahmenbedingungen des Programms näher erklärt, und welches wir als IHK Bonn/Rhein-Sieg kooperativ auf unserer Seite nutzen dürfen. Danke, Claudia Budana.

Kontaktgespräche sind branchenübergreifend und deutschlandweit möglich. 
Die vollständige Liste an Anlaufstellen finden Sie hier. 
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg informiert als Anlaufstelle seit Winter 2024 kontinuierlich in ihren Fördervorträgen und -sprechstunden über das Programm. Die genauen Termine entnehmen Sie der Veranstaltungsübersicht hier.


Wie oben dargestellt, bitten wir Sie, aufgrund des großen Programm-Interesses mit entsprechendem Vorlauf zu Ihrer anvisierten Weiterbildung Termine zu vereinbaren - und zugleich unten stehende Vorbereitungs-Informationen zu dem Gespräch zu beachten. Dies betrifft die vorab zu klärenden Voraussetzungen für WeiterbildungsanbieterInnen - wie die persönlichen Bedingungen für die Zielgruppe. Damit starten wir hier in der Übersicht: 


Zielgruppe:

  • (Zum Zeitpunkt der Interessenbekundung aktuell) Hauptberufliche
  • (Zum Zeitpunkt der Interessenbekundung) seit min. 2 Jahren im Neben- oder Hauptgewerbe auf dem Markt
  • Wohnsitz und Geschäftsadresse in Deutschland 
     

Mindestens 51% der Einkünfte der Solo-Selbständigen muss sich dabei aus dem (haupt)gewerblichen oder freiberuflichen Kontext ergeben (inklusive GeschäftsführerInnen-Gehälter, sowie Einkünfte aus befristeter Arbeit)

  • GesellschafterInnen von Personengesellschaften (GbR)
  • GesellschafterInnen von Kapitalgesellschaften (UG, GmbH) min. 25% Beteiligung an Gesellschaft und min. 20h Wochenstunden Arbeitszeit
  • Genossenschafts-MitgliederInnen mit max. 10 Vollzeit-äquivalent Beschäftigten und min. 20h Wochenstunden Arbeitszeit
  • max. 1 Vollzeit-äquivalent Beschäftigte (ggf. kumuliert durch Teilzeitkräfte, aber ohne Azubis, Minijobber - diese zählen nicht).

Ziel: 

  • Qualifizierung der/des Solo-Selbständigen selbst
    (nicht dessen/derer Beschäftigter, s.o.. Diese kommen NICHT als FördernehmerIn in Betracht.)
  • mit vorheriger Registrierung im Förderportal ZEUS (s.u.)
  • mit vorgeschalteter Beratung bei einer Anlaufstelle - mit dem Gesprächsergebnis eines sog.Qualifizierungsschecks


Weiterbildungs-Charakteristika:

  • Weiterbildung min. 20 h (über 6 Monate)
  • mit Zertifikatsabschluss (für die Abrechnung)
  • Durchführung in Deutschland
  • Weiterbildung offen zugänglich für alle Interessierten
  • keine 1:1-Beratungen oder -Coachings
  • keine Produktschulungen
  • Schwerpunkte (im Beratungsgespräch näher erarbeitet):
    - berufsspezifische fachliche Kompetenzen
    - nicht-berufsspezifische fachliche Kompetenzen
      (sog. “Querschnitts”-Kompetenzen)
    - soziale Kompetenzen
    - personelle Kompetenzen
    - methodische Kompetenzen

Ausschlüsse:       

Nicht geförderte Weiterbildungen, z.B. Freizeitkurse, Kurse im Ausland oder Sprachkurse, die nicht in fachlichem Zusammenhang stehen, und sonstige Regelungen entnehmen Sie bitte ausführlich den FAQ´s im Download auf der rechten Seite.

Dazu zählen:

- Ernährung
- Bewegung, Entspannung Erholung
- Kunst und Kultur
- Sprache

Die hier pauschal dargestellten Ausschlüsse sind zu prüfen, sofern es sich um berufliche Kontexte handelt, z.B. Berufs-Sprachkurse oder Weiterbildungen zur Yoga- oder Mediations-LehrerIn. Dies sind Einzelfall-Prüfungen.  

Förderumfang:             

  • de-minimis-Beihilfe
  • 90% der Weiterbildungskosten, max. 4.500 Euro Förderung (keine Fahrt-/Materialkosten) auf 5.000 Euro Honorar netto (maximale Bemessungsgrundlage folglich 5.000 Euro)
  • 1 Weiterbildung alle 12 Monate

Einschätzungen zur Prozessdauer:

Interessierte beachten bitte, dass die Anlaufstellen keine gesicherten Angaben zur Verfahrensdauer machen können. Dies betrifft insbesondere die Frage zur Bearbeitung der Förderabrechnung zum Maßnahmen-Ende. Der Zeitdauer der Mittelerstattung (durch die Knappschaft Bahn-See in Cottbus für die Deutsche Rentenversicherung) kann -Stand: Oktober 2024- mehrere Monate dauern. Dies wird im Rahmen der Begleitung durch die Anlaufstelle erklärt, da die Erstattungsdauer mit der Qualität der Abschlussunterlagen durch die FördernehmerIn einhergeht. Eine individuelle Forcierung der Mittelerstattung durch die Kontaktpersonen ist nicht möglich. Die Liquiditätssituation infolge des Antritts der Weiterbildung ist Seitens der FördernehmerIn selbständig zu überwachen.