KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige)

Seit 2023: Weiterbildungsförderung des Bundes

Bitte beachten Sie (proaktiv):
In der Zeit vom 20.-26.05.2026 sind urlaubsbedingt keine Auskünfte möglich. Ebenso wird der Account kompass(at)bonn.ihk.de und die Mailbox des KOMPASS-Handys nicht bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Bitte beachten Sie (Erstinformation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales per 30.04.2026):

Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage: Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die Ausgabe von Qualifizierungsschecks im Zeitraum von Mai bis voraussichtlich Ende Oktober 2026 bundesweit begrenzt.

Diese Regelung gilt ausdrücklich für alle Anlaufstellen. Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Wir bedauern dies. Bitte berücksichtigen Sie dies ggf. bei Ihrer Planung.

Tipps hierfür Seitens des Fördergebers:

  • Wenden Sie sich nur an eine Anlaufstelle.
  • Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess.
  • Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimmen Sie den gesamten Antragsprozess bitte individuell mit Ihrer Anlaufstelle ab und nutzen Sie deren Begleitung (s.u.) -von der Erstanfrage bis zur Antragsstellung im Nachgang an die Weiterbildung- durchgängig.

Ergänzende Anmerkung der Anlaufstelle IHK Bonn/Rhein-Sieg (für IBP Düsseldorf):
Erstberatungen sowie die Ausstellung von Qualifizierungsschecks bei uns sind aufgrund der obig erläuterten -bundesweiten- Begrenzung der Scheckkontingente (und bereits gebuchter Termine!) gesichert erst ab November 2026 wieder möglich.

Die dafür verfügbaren Termine ab November 2026 (in der Regel donnerstags und freitags) sind bereits in unserem Buchungskalender unter Webcode @4280 hinterlegt (Stand: 30.04.2026).

Bitte beachten Sie, dass kapazitätsbedingt
a) Ausnahmen für frühere Termine nur nach „first come, first serve“-Prinzip möglich sind, d.h.
b) es werden diejenigen Personen zu früheren Terminen per Warteliste kontaktiert, die über das Termin‑Portal für spätere Zeitpunkte vorgemerkt sind und die erforderlichen ZEUS‑Vorarbeiten (gemäß unten stehendem Kasten) auf uns als Anlaufstelle (IBP Projektgesellschaft Düsseldorf) vollständig abgeschlossen haben. 

Unpersonalisierte Anfragen, ohne persönliche Anrede, die den Eindruck von Mehrfachanfragen (bei mehreren Anlaufstellen) erwecken, können -im Sinne der obigen Ausführungen des Ministeriums zur Prozess-Verlangsamung- nicht beantwortet werden. 

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. Über etwaige Änderungen informieren wir fortlaufend.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihr Team der KOMPASS-Anlaufstelle der IHK Bonn/Rhein-Sieg

 

 Für Neu-Interessierte am KOMPASS-Programm: 
1)Bitte laden Sie sich ZUERST auf der rechten Seite im „Download“-Bereich die Arbeitsanweisung „Interessensbekundung“ herunter
2) Führen Sie danach ZWINGEND für eine Termin-Anfrage VORAB für sich die Arbeitsschritte „Registrierung“ und „Interessensbekundung“ im Bundes-Portal ZEUS durch
- Schlüsseln Sie dabei die sog. „Interessensbekundung“ ZWINGEND auf „IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH Düsseldorf" und "SoloFit NRW" - diese Formulierung ist das NRW-Synonym für das KOMPASS-Programm, ebenso wie das IBP die "Dach"-Organisation für die Projektförderungen der IHKs in NRW beschreibt.
- Achten Sie darauf, dass die „Interessensbekundung (IB)" dabei „eingereicht“ wird, und nicht nur „gespeichert“ (häufige Fehlerquelle!), die Erklärung dazu finden Sie ausschließlich über die oben genannte Arbeitsanweisung
3) VOR KONTAKTAUFNAHME per Mail oder Anruf mit einer gezielten Terminanfrage (Datum der Beratung) schicken Sie uns bitte unter kompass(at)bonn.ihk.de dann noch zumindest ein Weiterbildungs-Angebot in der Form zu, dass man die zeitlichen und preislichen Grundbedingungen der Weiterbildung kennenlernt. 

D.h. schicken Sie wahlweise PDFs oder Direkt-Links im Internet mit zeitlichen sowie preislichen Angaben mit.

Anfragen für Erstberatungsgespräche ohne vorab durchgeführte obige Bearbeitungsschritte bzw. ohne persönliche Ansprache in der ersten Mail werden ignoriert, um zu vermeiden, dass mehrere Anlaufstellen mit demselben Fall befasst sind.Beachten Sie, dass wir min. zwei Weiterbildungs-Angebote in das Beratungsprotokoll gemeinsam aufnehmen, und deshalb nicht allein eine einzelne, bereits beabsichtigte Weiterbildung Gegenstand der Beratung sein kann/wird. Dies ist Programm-Vorgabe des Ministeriums.


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (kurz: ESF plus) Mitte 2023 ein Qualifizierungs- Förderprogramm aufgelegt, dass für die Zielgruppe der Solo-Selbständigen mithelfen soll, Wachstum zu schaffen.

Die unten näher definierte Zielgruppe sind dabei vereinfacht solche, die sich in der Phase “ab zwei Jahren nach ihrer (hauptberuflichen) Gründung” auf der Suche nach ihren Potentialen befinden. Die Förderung erhält der WeiterbildungsnehmerIn - und das im Nachgang an die Durchführung der Maßnahme, d.h. es ist notwendig, in Vorleistung zu gehen. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Förderung vor offizieller Beauftragung -und damit eben ausdrücklich vor Durchführung- der Weiterbildung organisiert sein muss. Kontaktgespräche sind branchenübergreifend und deutschlandweit möglich. Referent Christian Pinnekamp beantworten Mail-Rückfragen unter KOMPASS-Mail kompass(at)bonn.ihk.de und per nebenstehender Handynummer. Rückrufe erfolgen i.d.R. werktags ausschließlich zwischen 16 und 17 Uhr.

Das Programm hat eine gesicherte Laufzeit bis September 2028, wobei eine Förderbeantragung bei einer Anlaufstelle an sich bis Februar 2028 möglich ist.  


Zielgruppe:

  • (Zum Zeitpunkt der Interessenbekundung aktuell) Hauptberufliche
  • (Zum Zeitpunkt der Interessenbekundung) seit min. 2 Jahren im Neben- oder Hauptgewerbe auf dem Markt
  • Wohnsitz und Geschäftsadresse in Deutschland 
     

Mindestens 51% der Einkünfte der Solo-Selbständigen muss sich dabei aus dem (haupt)gewerblichen oder freiberuflichen Kontext ergeben (inklusive GeschäftsführerInnen-Gehälter, sowie Einkünfte aus befristeter Arbeit)

  • GesellschafterInnen von Personengesellschaften (GbR)
  • GesellschafterInnen von Kapitalgesellschaften (UG, GmbH) min. 25% Beteiligung an Gesellschaft und min. 20h Wochenstunden Arbeitszeit
  • max. 1 Vollzeit-äquivalent Beschäftigte (ggf. kumuliert durch Teilzeitkräfte, aber ohne Azubis, Minijobber - diese zählen nicht).

Ziel: 

  • Qualifizierung der/des Solo-Selbständigen selbst
    (nicht dessen/derer Beschäftigter, s.o.. Diese kommen NICHT als FördernehmerIn in Betracht.)

Weiterbildungs-Charakteristika:

  • Weiterbildung min. 20 h (über 6 Monate)
  • mit Zertifikatsabschluss (für die Abrechnung)
  • Durchführung in Deutschland
  • Weiterbildung offen zugänglich für alle Interessierten
  • keine 1:1-Beratungen oder -Coachings
  • keine Produktschulungen
  • Schwerpunkte (im Beratungsgespräch näher erarbeitet):
    - berufsspezifische fachliche Kompetenzen
    - nicht-berufsspezifische fachliche Kompetenzen
      (sog. “Querschnitts”-Kompetenzen)
    - soziale Kompetenzen
    - personelle Kompetenzen
    - methodische Kompetenzen


Ausschlüsse:       

Nicht geförderte Weiterbildungen, z.B. Freizeitkurse, Kurse im Ausland oder Sprachkurse, die nicht in fachlichem Zusammenhang stehen, und sonstige Regelungen entnehmen Sie bitte ausführlich den FAQ´s im Download auf der rechten Seite. 

Förderumfang:             

  • de-minimis-Beihilfe
  • 90% der Weiterbildungskosten, max. 4.500 Euro Förderung (keine Fahrt-/Materialkosten) auf 5.000 Euro Honorar netto (maximale Bemessungsgrundlage folglich 5.000 Euro)
  • 1 Weiterbildung alle 12 Monate