KOMPASS (Weiterbildungsförderung)

Kompakte Hilfe für Soloselbstständige (KOMPASS)

Förderung von Qualifizierung Soloselbständiger 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Mitte 2023 ein Förderprogramm aufgelegt, dass Wachstumsimpulse für Solo-Selbständige schaffen soll. Solche, die sich ab zwei Jahren nach Gründung auf der Suche nach ihren Potentialen befinden, stoßen ggf. z.B. in kaufmännischer Richtung auf Weiterbildungsbdarf.

Hier sind dann Zuschüsse möglich, die Maßnahmen bei entsprechender Trägern kozufinanzieren.

Wie das funktioniert, erfahren Sie bei uns, Ihrer lokalen IHK, oder Wirtschaftsförderung. Alternativ gibt es derzeit in NRW wenige Anlaufstellen, u.a. Köln-Business Wirtschaftsförderung Köln, Regionalagentur Münsterland Münster-Greven.

Das Programm hat eine Laufzeit bis April 2026, die letzten Anträge auf sog. Qualifizierungsschecks sind bis zum 31.10.2025 möglich. Dies ist also der letzte Zeitpunkt für ein Kontaktgespräch mit uns vor Ort.


Zielgruppe:

Hauptberufliche, mindestens 2 Jahre auf dem Markt:

  • Gewerbliche Soloselbständige - lokale IHK
  • Freiberufliche Soloselbstständige - lokale Wirtschaftsförderung

Mindestens 51% der Einkünfte der Soloselbständigen muss sich aus dem (haupt)gewerblichen oder freiberuflichen Kontext ergeben (inklusive GeschäftsführerInnen-Gehälter, sowie Einkünfte aus befristeter Arbeit)

  • GesellschafterInnen von Personengesellschaften (GbR)
  • GesellschafterInnen von Kapitalgesellschaften (UG, GmbH) min. 25% Beteiligung an Gesellschaft und min. 20h Wochenstunden Arbeitszeit
  • Genossenschafts-MitgliederInnen mit max. 10 vollzeit-äquivalent Beschäftigten und min. 20h Wochenstunden Arbeitszeit
  • max. 1 VZ-äquivalent Beschäftigte (ohne Teilzeit. Azubis, Minjobber). Diese kommen NICHT als FördernehmerIn in Betracht.

Ziel: 

  • Qualifizierung des Soloselbständigen (nicht dessen/derer Beschäftigter)
  • mit vorgeschalteter Beratung bei einer lokalen IHK oder Wirtschaftsförderung, mit dem Gesprächsergebnis eines sog.Qualifizierungsschecks

Maßnahmen:       

  • Kostenfreie Weiterbildungsberatung (vorgeschaltet) - Anlaufstelle (IHK NRW)
  • mit Qualifizierungsscheck als Ergebnis
  • Weiterbildung min. 20 h (über 6 Monate) 
  • mit Zertifikatabschluss (für die Abrechnung)  
  • Abrechnung und Antragsstellung für die Förderung binnen 6 Monaten nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks via Z-EU-S-Portal online

Förderumfang:             

  • de-minimis-Beihilfe
  • 90% der Weiterbildungskosten, max. 4.500 Euro Förderung (keine Fahrt-/Materialkosten) auf 5.000 Euro Honorar netto (maximale Bemessungsgrundlage folglich 5.000 Euro)
  • 1 Weiterbildung alle 12 Monate

Ausschlüsse:       

Nicht geförderte Weiterbildungen und sonstige Regelungen entnehmen Sie bitte den FAQ´s im Download auf der rechten Seite. 

 

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/kompass.html