Vereinfachte Zollverfahren

Registrierter Ausführer (REX)
Der Registrierte Ausführer ist ein nicht bewilligungsbedürftiger Status, welcher nur eine Meldung (Registrierung) beim zuständigen Hauptzollamt voraussetzt. Vorteile dieses Status sind, dass Ursprungserklärungen abgegeben werden, welche Exporte in einige Länder (Japan, Kanada, Großbritannien) von Zöllen befreien. Außerdem kommt der Status des REX in den Abkommen mit vielen Schwellenländern (APS) zum Tragen.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Unternehmen, die Inhaber des AEO-Zertifikats sind, gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und können besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.

Zugelassener Empfänger (ZE)
Der zugelassene Empfänger kann Waren des Versandverfahrens direkt in seinem Betrieb / festgelegten Ort in Empfang nehmen. Dabei brauchen die Waren nicht zum Zoll um den Versandvorgang zu beenden.

Zugelassener Versender
Der zugelassene Versender darf Versandvorgänge im gemeinschaftlichen Versandverfahren durchzuführen ohne Gestellung der Waren und vorlegen der Versandanmeldung durchführen.

Unvollständige Zollanmeldung (UZA)
Ziel der UZA ist es die Annahme einer Zollanmeldung, der Angaben oder Unterlagen fehlen zu ermöglichen. Diese sind dann innerhalb eines Monats der Anmeldung nachzureichen.

Vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV)
Wem das VAV bewilligt wird profitiert gegenüber dem UZA davon, dass die in eine bestimmten Zeitraum eingeführten Waren in einer ergänzenden Zollanmeldung zusammengefasst werden.

Anschreibeverfahren (ASV, früher Zugelassener Ausführer)
Vereinfachtes Verfahren bei der Abgabe von Zollanmeldungen

Ermächtigter Ausführer
Vereinfachungen bei der Ausstellung von Präferenznachweisen für Warenlieferungen in Länder, mit denen die EU Präferenzabkommen abgeschlossen hat.


Über die verschiedenen möglichen Verfahrenserleichterungen informiert der Zoll ausführlich hier.