
- Michael Pieck
- 0228 2284-181
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Die Eigenkapitalfinanzierung über die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW ist nicht nur eine Ergänzung oder Alternative zur Kreditfinanzierung, sondern sie verbessert auch die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens.
Die KBG hält anders als bei privaten Beteiligungsgesellschaften als stille Gesellschafterin keine Anteile am Unternehmen.
Zum Antrag berechtigt sind Unternehmen aus Handel, Dienstleistung und Industire, die das Unternehmen für die Zukunft aufstellen und ihre Nachfolge regeln möchten.
Außerdem können Nachfolger im Rahmen der Unternehmensnachfolge unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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