Geflüchtete

Aufenthaltstitel Asyl:

Jeder, der vor Verfolgung  oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.

Anerkennung oder Duldung (z. B. Syrien, Afghanistan)


Aufenthaltstitel: Aufenthaltserlaubnis

Erstinformation für Geflüchtete aus der Ukraine

Ab 1. Juni 2022 erhalten erwersbfähige Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), sondern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und werden künftig durch die Jobcenter betreut.

Bei Bedarf werden die Geflüchteten aus der Ukraine vom Jobcenter finanziell unterstützt. Die Betroffenen erhalten zudem eine umfangreiche Beratung zum Arbeitsmarktzugang und die Information zu zahlreichen Hilfsangeboten. Das sind Sprachkurse, Integrationskurse oder Weiterbildungen. Außerdem hilft das Jobcenter den Geflüchteten bei der Anerkennung von vorhandenen Berufsabschlüssen. Es arbeitet dafür eng mit anderen Behörden zusammen.

Weitere Infos finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
 

§ 24 = Fiktionsbescheinigung - Geflüchtete aus der Urkaine

Alle aktuellen Informationen - auch in ukrainisch - finden Sie hier


Jobs für ukrainische Geflüchtete

•1. Adresse: Bundesagentur für Arbeit

•Hier laufen alle Fäden zusammen –Arbeitgeberservice

•Bonn.arbeitgeber@arbeitsagentur.de

•2. Job-Börsen

•Uatalents, JobAidUkraine, Jobs GU-DP

•Ehrenamtliche Intitiativen

•3. Check der ausländischen Berufsqualifikation

•Von: Wirtschaft hilft, Durchführung durch IHK (Willkommenslotsen)

•Zur Unterstützung beim Matching von Unternehmen und Geflüchteten