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Was hat es mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz auf sich? Für wen gilt die EU-Batterieverordnung? Was muss man zur Gewerbeabfallverordnung wissen? Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der Kreislaufwirtschaft.
EU-weit bildet der sogenannte Green Deal den maßgeblichen Rahmen für die Mitgliedstaaten, um bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Der Green Deal soll einen grundlegenden Wandel der Wirtschaft in den EU-Staaten bewirken. Unter anderem setzt die EU dabei auf eine Circular Economy, also Kreislaufwirtschaft. Rohstoffe sollen effizient genutzt und Abfälle minimiert werden. Produkte sollen langlebiger, besser reparierbar und besser recycelbar werden. Ein eigener „Aktionsplan für die Circular Economy“, verabschiedet im März 2020, befasst sich detailliert damit, wie sich die Wirtschaft der EU zu einer Kreislaufwirtschaft umgestalten lässt.
Zudem hat die EU mit einer Reihe von Richtlinien und Verordnungen den rechtlichen Rahmen festgelegt, der für Unternehmen auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft zu beachten ist. Dies sind die wichtigsten Regelungen:
Diese Richtlinie bestimmt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten, deren Herstellung signifikant Energie verbraucht. Betroffen sind Produkte wie Haushaltsgeräte, IT-Geräte und Beleuchtung. Die Regelungen erstrecken sich von der Herstellung bis zur Entsorgung.
Die Verordnung regelt, wie Batterien in Verkehr gebracht, gekennzeichnet, gesammelt, behandelt und entsorgt werden müssen. Sie gilt für alle Arten von Batterien. Bestimmt wird beispielsweise auch, dass Batterien sich leicht entnehmen und recyceln lassen müssen.
Hier geht es um die Vermarktung von Bauprodukten innerhalb der EU und einheitliche Standards für ihre Leistungsbewertung und CE-Kennzeichnung.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser gerüstet für umweltfreundliche Kaufentscheidungen sein und vor irreführenden ökologischen Angaben geschützt werden. Für Firmen heißt das: Sie müssen klare und nachprüfbare Informationen zu Produkten bereitstellen, insbesondere zur Lebensdauer, Reparaturfähigkeit und zu ökologischen Auswirkungen.
Bei dieser Richtlinie geht es um „Greenwashing“, also irreführende Behauptungen zu den Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen. Unternehmen müssen künftig wissenschaftliche fundierte und überprüfbare Nachweise vorlegen.
Ziel dieser Verordnung ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen deutlich zu reduzieren. Sie regelt, wie Verpackungen, gestaltet, produziert und entsorgt werden müssen, um Abfälle zu vermeiden und die Wiederverwertung zu fördern.
Diese Richtlinie soll das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Reparatur von Produkten stärken und die Lebensdauer von Waren zu verlängern, um Abfälle zu reduzieren.
Wie Unternehmen mit Abfall umzugehen haben, ist ein wichtiger Teilaspekt der Kreislaufwirtschaft. Dafür gibt es in Deutschland einige Gesetze und Verordnungen:
Das KrWG bildet quasi den rechtlichen Rahmen für Abfallwirtschaft und Ressourcenschutz. Zentral ist die sogenannte Abfallhierarchie: Vermeidung – Vorbereitung zur Wiederverwertung – Recycling – sonstige Verwertung und Beseitigung. Diese Reihenfolge ist elementar. Abfälle müssen vorrangig stofflich verwertet werden, damit Rohstoffe zurückgewonnen und erneut in den Kreislauf eingebracht werden können. Unter anderem legt das Gesetz Pflichten für Unternehmen und Privatpersonen fest, welche Abfälle wie zu trennen sind und wie sie ordnungsgemäß entsorgt werden.
Unternehmen müssen Abfälle wie Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle und Baustoffe getrennt sammeln. Die GewAbfV gibt konkret vor, wie diese Abfälle getrennt, verwertet und entsorgt werden müssen. Auch Dokumentationspflichten zur Abfallentsorgung sind Teil der Verordnung.
Das VerpackG regelt die Pflichten für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen. Auch hier geht es um Reduzierung, stoffliche Verwertung und höhere Recyclingquoten.
Ein wichtiger Aspekt der Kreislaufwirtschaft ist die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das ElektroG regelt unter anderem dir Rücknahme und das Recycling sowie Kennzeichnungspflichten.
Unternehmen mit erheblichen Abfallmengen oder besonderen Umweltgefahren müssen die Position Abfallbeautragte/-r einrichten. Die AbfBeauftrV regelt die Bestellung, Aufgaben und Pflichten.
Ausführliche Informationen zu allen wichtigen rechtlichen Grundlagen der Kreislaufwirtschaft auf EU- und Bundesebene lassen sich hier nachlesen.
Zusammengestellt von Lothar Schmitz, freier Journalist, Bonn