Anpassung der Erstinformation des Versicherungsvermittlers

Zum 1. Dezember 2021 hat sich das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Dies hat Auswirkungen auf die Informationspflichten des Versicherungsvermittlers gegenüber dem Versicherungsnehmer gem. §§ 15, 16 VersVermV.
Nach § 15 VersVermV muss ein Versicherungsvermittler oder -berater dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt nun u. a. folgende Angaben nach Maßgabe des § 16 VersVermV mitteilen:

-    Anschrift, 
-    Telefonnummer sowie 
-    Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a Absatz 1 der Gewerbeordnung und 
-    Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist.

Die Telefonnummer der gemeinsamen Stelle im Sinne von § 15 Absatz 1 Nummer 9 VersVermV lautet: 0180 600 58 50. Eine gesetzeskonforme Preisangabe für eine (0) 180-6er-Rufnummer muss wie folgt ausgestaltet sein: "Festnetzpreis 0,20 €/Anruf".

Hinsichtlich der gemeinsamen Registerstelle im Sinne von § 15 Absatz 1 Nummer 9 VersVermV sind demnach folgende Angaben mitzuteilen:

Deutscher Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
Internet: www.vermittlerregister.info 

Hinweis!
Der ehemalige Zusatz "Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf" entfällt bzw. ist zu streichen!

Nach dem neu gefassten § 109 Abs. 1 TKG hat ein klarer Hinweis auf den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Höchstpreises, zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu erfolgen.
Dies macht eine Änderung der Verbindungspreisangaben auch für 0180-6-Rufnummern erforderlich (20 Cent/Anruf), so dass auch die entsprechenden Angaben zum Vermittlerregister angepasst werden müssen.