Anträge sind per 30.01.2023 wieder unter der alten Richtlinie vorläufig möglich. An einer Novellierung wird vom Land NRW gearbeitet.

Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW)

Einzelcoaching:
Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung, Übernahme oder mind. 50%ige Beteiligung an einem Unternehmen in NRW ist. Zuschuss des Landes i.d.R. 50% von einem Höchsttagessatz von 800 €/8 Stunden. Für Arbeitslose (ALG II) bis zu 80%, max. 400 Euro/Tag. Bei Betriebsübernahme sind bis zu 6 Tagewerke (Tagewerk = 8 Stunden) möglich. Die Beratung darf erst nach Förderzusage begonnen werden. Der Zuschuss wird erst nach Zusendung der nachgewiesenen Zahlung der Gesamtkosten (Kontoauszug) und der Abrechnungsunterlagen des Beraters nach einer Bearbeitungszeit erstattet. Weitere Informationen erhalten Sie bei der IBP und eine Übersicht dieser und weiterer Förderprogramme finden Sie hier.

Gruppenberatung (Zirkelberatung):
Gruppencoaching (3-6 Teilnehmer): 4 Stunden Einzelberatung + 4 Stunden Gruppenberatung mal Anzahl der Teilnehmer (12 bis 24 Gruppenstunden möglich). Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung, Übernahme oder mind. 50%ige Beteiligung an einem Unternehmen in NRW ist. Zuschuss des Landes i.d.R. 50%, für Arbeitslose (ALG I + II) mind. 90%, max. 720 Euro/Tag. Beratung darf erst nach Förderzusage begonnen werden. Beispiel: Arbeitslose (ALG I + II) erhalten für 80 € + 152 € MwSt.(die teilweise erstattet werden kann) mind. 16 Stunden (bei 3 Teilnehmern) bis max. 28 Stunden Beratungsleistung (bei 6 Teilnehmern). Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der IHK-Gründungsberatung.

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