Erleichterungen und Hilfen für Unternehmen

Erleichterungen

EEG-Umlage abgeschafft zum 1.7.2022

Eine Verpflichtung der Stromlieferanten, die Entlastung an Kunden weiterzugeben, soll es nicht geben. Die Bundesregierung hat aber die Erwartung formuliert, dass die "Entlastung in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergegeben" wird. Gleichzeitig kündigt die Koalition an, dass Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, genauso wie Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregelungen, "mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst" werden.
Die betrifft zunächst die Neufassung der Entlastung bei der KWK- und Offshorenetzumlage. Unternehmen, die für 2023 eine entsprechende Entlastung bekommen möchten, müssen das derzeit noch gültige Antragsverfahren beim Bafa durchlaufen, auch wenn keine Besondere Ausgleichsregelung für die EEG-Umlage beantragt werden muss. Erst im Jahr 2023 greift dann für das Jahr 2024 eine Neuregelung. Diese soll mit dem Osterpaket verabschiedet werden.

Andere Erleichterungen umfassen unter anderem:

  • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
  • Befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe.
  • Erhöhung des Grundfreibetrags für 2022 von 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.

Hilfen

Vor dem Hintergrund der rapide steigenden Energiepreise hatten das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesfinanzministerium am 8. April ein Maßnahmenpaket für Betriebe vorgestellt, die besonders unter der Kostenexplosion leiden.

Energiekostendämpfungsprogramm

Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach bis zum 31. August einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten in Höhe von maximal 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro.

Die Bundesregierung fördert mit dem EKDP einen bestimmten Anteil der zwischen Februar und September 2022 entstandenen zusätzlichen Kosten für Erdgas und Strom, soweit sich deren Preise im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt haben. Die Sätze bemessen sich in drei Stufen nach der jeweiligen Betroffenheit der Unternehmen.

Bafa betreut das Förderprogramm
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ist mit der Umsetzung des Zuschussprogrammes betraut. Informationen zum EKDP und zur Beantragung finden Sie auf der Website des Bafa.

KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Das „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, (Ukraine-Belarus-Russland) dient zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Weitere Informationen entnehmen Sie den Seiten der KFW

Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm

Um Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffenen sind, beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen, werden Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes bis Ende 2022 erweitert. Weitere Informationen entnehmen Sie der Förderdatenbank.

Margining-Absicherungsinstrument

Das Margining-Finanzierungsinstrument wird als Absicherungsinstrument verstanden, welches Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln, den Zugang zu ausreichender Liquidität sicherstellt. Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung auf den Seiten der KFW.

 

Alle Beiträge zu Entlastungen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.