Erklärung zur Barrierefreiheit

gemäß § 12b des Behindertengleichstellungsgesetz BGG

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg ist bemüht, ihre Website www.ihk-bonn.de sowie ihre eigenständigen Internetauftritte unterhalb dieser Domain im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Es wurden im Zuge der ständigen Weiterentwicklung alle technischen Voraussetzungen für eine barrierefreie Website geschaffen.  

Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.

Noch nicht barrierefreie Inhalte

Die Website der IHK Bonn/Rhein-Sieg wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen weiter angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Folgende Inhalte der Website sind mit Stand dieser Erklärung bisher noch nicht vollständig barrierefrei:

PDF-Dokumente auf www.ihk-bonn.de sind nicht barrierefrei. Da es sich um eine große Vielzahl von Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie Vorschläge für die Verbesserung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir werden uns um eine baldige Umsetzung der Korrekturwünsche und Vorschläge kümmern.

Über folgenden Kontakt können Sie der IHK Bonn/Rhein-Sieg Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Herr Michael Pieck
Internet-Beauftragter
Telefon: 0228 2284 130
E-Mail: pieck(at)bonn.ihk.de

Ombudsstelle

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der IHK Bonn/Rhein-Sieg nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet:

Kontakt:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de