Wirtschaftsschutz, Krisenvorsorge & Gesamtverteidigung

Was Unternehmen wissen sollten

Die sicherheitspolitische Lage hat sich verändert. Unternehmen können davon auf unterschiedliche Weise betroffen sein – etwa durch Cyberangriffe, Sabotage, Lieferkettenstörungen, Energieengpässe, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder neue Anforderungen im Zusammenhang mit Beschaffung und Versorgung. Deshalb sollten Betriebe ihre Krisenvorsorge überprüfen und zentrale Geschäftsprozesse widerstandsfähiger aufstellen.

Wirtschaftsschutz bedeutet, Unternehmen vor Risiken wie Spionage, Sabotage, Cyberangriffen, Wirtschaftskriminalität, Know-how-Abfluss oder Risiken bei Geschäftsreisen zu schützen. Die Initiative Wirtschaftsschutz bündelt Informationen von Sicherheitsbehörden und Wirtschaftsverbänden für Unternehmen. 

Gesamtverteidigung bezeichnet das Zusammenwirken von militärischer und ziviler Verteidigung. Neben der Bundeswehr geht es dabei auch um Zivilschutz, Katastrophenschutz, Versorgung, Verkehr, Kommunikation, Energie, Wirtschaft und Verwaltung. Die Grundlagen sind in den Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) beschrieben. Die RRGV legen fest, wie staatliche und zivile Akteure im Krisen- oder Verteidigungsfall zusammenwirken sollen. 

Warum ist das für Unternehmen relevant?

Unternehmen sind Teil der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Resilienz. In Krisenlagen müssen Lieferketten, Personal, IT-Systeme, Energieversorgung, Kommunikation und kritische betriebliche Abläufe möglichst funktionsfähig bleiben. Die Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung benennen unter anderem die Versorgung der Bevölkerung und der Bundeswehr mit Gütern und Leistungen, die Sicherstellung des Verkehrs, der Wasserversorgung, der Telekommunikation und den Schutz vor Bedrohungen aus dem Cyberraum als relevante Bereiche

Für Unternehmen kann außerdem das Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WiSiG) relevant werden. Es betrifft die Sicherstellung von Leistungen der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs für Zwecke der Verteidigung, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte. Die Wirtschaftssicherstellungsverordnung (WiSiV) konkretisiert Voraussetzungen und Grenzen solcher Maßnahmen. Sie stellt unter anderem klar, dass Maßnahmen nur ergriffen werden dürfen, wenn marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln ausreichen, und dass sie auf das unerlässliche Maß zu beschränken sind.

Was sollten Unternehmen jetzt prüfen?

Der Krisenvorsorgeplan für Unternehmen bietet dafür eine kompakte Grundlage. Er richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen und enthält konkrete Prüfpunkte zu Führung, rechtlichen Grundlagen, Lagebewertung, interner Vorbereitung, Standortsicherheit, Lieferketten, betriebsinterner Infrastruktur, Personalplanung, Spionage- und Sabotageschutz sowie Krisenkommunikation. Zudem hat der VSW (Verband für Sicherheit in der Wirtschaft) Bundesverband, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein Handbuch Wirtschaftsschutz veröffentlicht, das Sicherheitsbeauftragten in Farmen erste Handlungsempfehlungen und Orientierung vermittelt.