Mobiles Ausbilden

Grundsätzlich sollen Ausbildungsinhalte unter Anwesenheit des Ausbilders im Betrieb vermittelt werden. Während der Corona-Pandemie haben Betriebe und Auszubildende jedoch zum Teil große Ausbildungsabschnitte notgedrungen auch im Homeoffice oder mobil absolviert. Die Erfahrungen sind nach ersten Einschätzungen positiv:

Mobiles Lernen in der Ausbildung hat sich als pädagogisches, methodisches und didaktisches Element bewährt und die Auszubildenden konnten erfolgreich ausgebildet werden. Unternehmen haben daher den Wunsch geäußert, diese neue Form der Ausbildung auch künftig als ergänzenden und optionalen Baustein in eine Berufsausbildung zu integrieren.

Die IHK-Organisation zeigt im Folgenden Wege, Leitlinien und Empfehlungen auf, wie mobiles Ausbilden auch nach der Pandemie möglich sein kann. Dieses Papier ist eine Empfehlung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes. Sie ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung im konkreten Anwendungsfall, bei der ggf. u. a. zusätzlich auch arbeitsschutz- und datenschutzrechtliche Regelungen sowie besondere betriebliche Belange zu berücksichtigen sind