Unterstützungsleistungen für Unternehmen

Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Das BMF hat durch Schreiben vom 17.3.2022 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :013; BStBl I S.330, vom 31.3.2022 - IV C 2 - S 1900/22/10045 :001; BStBl I S. 345 sowie vom 7.6.2022 - IV C 4-S 2223/19/10003 :017 nicht nur konstatiert, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland die Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen erfahren, sondern auch konkrete Maßnahmen verfügt. Die sich durch alle Steuerarten ziehenden Regelungen betreffen Sachspenden zur Unterstützung von Flüchtlingen, Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen, Arbeitslohnspenden sowie die Unterbringung. Die nun vom BMF veröffentlichten FAQ geben einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten. 

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Investitionsgarantien des Bundes (DIA): Deckungspraxis Ukraine und weitere Informationen www.investitionsgarantien.de

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KfW-Sonderprogramm UBR 2022:
Schutzschild der Bundesregierung für kriegsbetroffene Unternehmen

Unternehmen mit nachgewiesener Betroffenheit bei ihren Geschäften in den Ländern Ukraine, Russland oder Belarus in Bezug auf Umsatzrückgang, Produktionsausfällen, Anstieg der Energiekosten können über die KfW-DEG eine Förderung beantragen. Details zu den Rahmendaten sind in der Präsentation der KfW-DEG „Sonderprogramm UBR“ im download einsehbar. 

 

Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen (März 2022/
Inhalt

Überblick über die einzelnen Elemente 
  1. KfW-Kreditprogramm 
  2. Bürgschaftsprogramme 
  3. Zeitlich befristeter Zuschuss für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener
      Erdgas- und Strompreise 

  4. Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen 
  5. Unterstützung von Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen 

Detaillierte Informationen zu dem Maßnahmenpaket: hier

 

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen), Garantien für Ungebundene Finanzkredite und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am Donnerstag, dem 24.02.2022 bis auf weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von staatlichen Garantien bearbeitet.

Am Samstag, dem 26.02.2022 ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab.
Darüber hinaus hat der Interministerielle Ausschuss entschieden, alle bestehenden Deckungen unter der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) für zukünftige Lieferungen und Leistungen aufzuheben. Für humanitäre Güter können Ausnahmen auf Antrag bewilligt werden. Mit Blick auf Anträge für Ausfuhrgeschäfte in die Ukraine beobachtet die Bundesregierung die aktuell dynamische Lage fortlaufend. Es ist und bleibt das Ziel der Bundesregierung, die Ukraine bestmöglich wirtschaftlich zu unterstützen. Über Anträge wird auf Basis der jeweiligen Risikosituation im Einzelfall entschieden. Auch hier gilt der Deckungsschutz für bereits bestehende Exportkreditgarantien.   

Quelle und weitere Informationen