Gründungszuschuss

Wir informieren (Stand: Juli 2026):
Aktuell verzeichnet die IHK Bonn/Rhein-Sieg ein ungewöhnlich hohes Aufkommen an Businessplan-Einreichungen, u.a. für einen Gründungszuschuss.
Bitte beachten Sie, dass wir bis Ende September 2026 neue Businesspläne nur mit dem ausdrücklichen Hinweis annehmen können, dass geplante Gründungszeitpunkte vor dem 01. Oktober 2026 aus Kapazitätsgründen nicht bedient werden können. Berücksichtigen Sie dies frühzeitig in der Kommunikation mit der Arbeitsagentur und gleichen Sie Ihre persönliche Erwartungshaltung daraufhin ab. 
Die Situation betrifft sowohl eigene, geplante Termine zum Betriebsstart, als auch die Restlaufzeit Ihres ALG-I-Anspruchs. Wir können auf diese persönlichen Belange derzeit nur im „first in, first out“-Prinzip reagieren und Pläne nach Eingangsdatum abarbeiten. Die Agentur hat dafür i.d.R. Verständnis. 
Weichen Sie bei Termindruck Ihrerseits derzeit bitte alternativ ausdrücklich direkt auf andere Anlaufstellen aus.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg prüft als Fachkundige Stelle Gründungskonzepte zur gewerblichen Gründung im Kammerbezirk gerne auf Tragfähigkeit. Die Prüfung erfolgt derzeit kostenfrei.
Freiberufliche Kontexte, und solche, für die lediglich der private Wohnort in der Region liegt, und der spätere Betriebssitz an einem dritten Ort liegen wird, bitten wir, auf alternative Anlaufstellen auszuweichen.

Für die Prüfung benötigen wir:
1. 
einen ausführlichen Businessplan inklusive Finanzplanung (Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Darstellung der monatlichen Lebenshaltungskosten für einen exemplarischen Monat, Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre)
2.
das Formular Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“ der Agentur für Arbeit, vorausgefüllt mit Ihren Kundendaten 
3.
einen Lebenslauf (ggf. Zeugnisse und Qualifikationsnachweise), sonstige Anlagen 

Zur Erklärung des Verfahrens noch einmal eine Hilfestellung:
Der Gründungszuschuss ist eine KANN-Leistung des Staates, gebunden an eine Qualitätsprüfung bzgl. der wirtschaftlichen Tragfähigkeit. Sie weisen mit der Einreichung eine Idee nach, die Sie wirtschaftlich nachvollziehbar aufgebaut und erklärt haben. Für diese Prüfungsarbeiten unsererseits gibt es Vorgaben.

Diese Vorgaben entnehmen Sie u.a. auch auf unserem Webcode @3119 und der dort hinterlegten Checkliste. Viele derzeitigen Einreichungen müssen wir zur Korrektur, weil besagte Inhalte zur Prüfung einer wirtschaftlichen Tragfähigkeit nicht beachtet werden. Diese Korrekturschleifen betreffen dann Ihre zeitliche Erwartungshaltung in der Bearbeitung Ihrer Anliegen. So die Qualität Ihrer Planung den Grundlagen des Gründungszuschusses nicht entspricht, können wir keine fristgerechten Stellungnahmen für Sie anlegen – Sie arbeiten (durch Abänderungen Ihrer Qualitätsmängel) nach. Bleiben Qualitätsmängel im Zeitablauf bestehen, sind wir ggf. dazu berechtigt/aufgefordert, den Zuschuss in einer Stellungnahme abzulehnen. Bitte beachten Sie dies bei vorzeitigen/“verfrühten“ Einreichungen und prüfen vorab anhand obiger Checkliste, ob eine Einreichung bereits Sinn macht. 

Für die Erstellung Ihrer Businessplanung empfehlen wir das kostenlose bundesweite IHK-Werkzeug „Unternehmenswerkstatt Deutschland“ (kurz: UWD). Eigene (oder dritte) Vorlagen sind möglich, allerdings ist der Austausch zu einem Sachverhalt in der UWD dadurch erleichtert, dass die Daten cloud-basiert (sicher) verwaltet werden und jederzeit von Kammer-ReferentInnen als Coaches einsehbar sind. 

Sofern Sie Ihre Arbeiten anhand der Checkliste (s.o.) auf Vollständigkeit und Ausführlichkeit hin überprüft haben, senden Sie uns wahlweise Ihre Daten zu oder informieren uns per Mail über Ihren Wunsch zur Durchsprache. Wir sehen uns dann Ihre Arbeiten vorab an. Für diese erste Durchsicht unsererseits teilen wir Ihnen einen Zeitbedarf nach Erhalt mit. Je nach Arbeitsanfall kann dies auch mal 5-10 Werktage dauern. In solchen Fällen geben wir aber vorab schriftliche einige erste Hinweise an Sie, was Sie zuarbeiten und korrigieren können. Die endgültige Bearbeitungsdauer hängt folglich -beiderseits- von unseren Kapazitäten und Ihrer Mitwirkung in Feedback- und Korrekturschleifen ab. Diese Ressourcen sind -beide- in Ihrer Erwartungshaltung bzgl. Betriebsstart und Antragstermin bei der Agentur rechtzeitig für alle Beteiligten Ihrerseits zu kommunizieren. Wir übernehmen demzufolge keine Gewähr für eine fristwahrende Bearbeitung, die in Ihren Verantwortungsbereich fällt.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine KANN-Leistung des Bundes für Arbeitssuchende im Arbeitslosengeld I (kurz: ALG I), die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Der Gründungszuschuss kann dabei Seitens der Arbeitsagentur nur dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen besteht. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Bei Ablehnung besteht die Möglichkeit eines -gut begründeten- Widerspruchs gegenüber dem Fördergeber.

In den ersten 6 Monaten der Selbstständigkeit erhalten ExistenzgründerInnen dabei den Gründungszuschuss –Teil 1- in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus € 300,- monatlich für Krankenkasse (KV) und Pflegeversicherung, die sie ab dem 1. Tag der Selbstständigkeit selbst bezahlen müssen. Vorher Beitragshöhe bei der eigenen KV abfragen. 

Den Gründungszuschuss – Teil 2 - kann man für weitere 9 Monate in Höhe von  € 300,- monatlich beantragen. Insgesamt sind somit 15 Monate Unterstützung möglich. Abzugrenzen ist der Gründungszuschuss vom sog. Einstiegsgeld des Jobcenters (bei Hartz IV-Bezug). Für Letzteres stellt die IHK Bonn/Rhein-Sieg ausdrücklich keine Stellungnahmen aus. 

Hinweis zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung (nähere Informationen erhalten Sie hier) wird bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt. Hinsichtlich weiterer Voraussetzungen und der Beitragshöhe verweisen wir auf  www.arbeitsagentur.de

 

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