- Christian Pinnekamp
- 0228 2284-232
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Als Fachkundige Stelle prüfen wir Ihre Gründungskonzepte gerne auf Tragfähigkeit.
Bitte beachten Sie jedoch: Unsere Kapazitäten sind aktuell stark ausgelastet. In der Jahresendphase 2025 können wir eine vollständige Bearbeitung bis zum 01.01.2026 nicht mehr garantieren. Kommunizieren Sie dies unbedingt proaktiv mit Ihrer Agentur für Arbeit.
Für die Prüfung benötigen wir:
- einen ausführlichen Businessplan inklusive Finanzplanung (Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Darstellung der monatlichen Lebenshaltungskosten für einen exemplarischen Monat, Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre)
- das Formular „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“ der Agentur für Arbeit, vorausgefüllt mit Ihren Kundendaten
- einen Lebenslauf
- Zeugnisse, Qualifikationsnachweise und sonstige Anlagen
Für die Erstellung Ihrer Businessplanung empfehlen wir das kostenlose bundesweite IHK-Tool „Unternehmenswerkstatt Deutschland“. Sie können jedoch auch eigene Vorlagen verwenden, sofern alle erforderlichen Inhalte und Bedingungen erfüllt sind.
Für die erste Durchsicht sollten Sie ca. 4-5 Werktage einplanen. Für Feedback und eventuelle Korrekturen ist ein ausreichender zeitlicher Puffer vor dem Folgetermin bei der Agentur für Arbeit erforderlich.
Die endgültige Bearbeitungsdauer hängt von unseren Kapazitäten und Ihrer Mitwirkung in Feedback- und Korrekturschleifen ab.
Die Prüfung erfolgt kostenfrei.
Wir freuen uns auf Ihre Gründungskonzepte!
Leistung für Arbeitslose im ALG I Bezug bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Der Gründungszuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen besteht. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Bei Ablehnung, sollte man gutbegründeten Widerspruch einlegen.
In den ersten 6 Monaten erhalten Existenzgründer den Gründungszuschuss –Teil 1 in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus € 300,- monatlich für Krankenkasse (KV) und Pflegeversicherung, die Sie ab dem 1. Tag der Selbstständigkeit selbst bezahlen müssen. Vorher Beitragshöhe bei der eigenen KV abfragen. Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee ist durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK) nachzuweisen.
Den Gründungszuschuss – Teil 2 - kann man für weitere 9 Monate in Höhe von € 300,- monatlich, mit einer Einnahmen/Überschussrechnung, beantragen.
Einstiegsgeld (vom Jobcenter bei Hartz IV-Bezug)
(Achtung: Voraussichtlicher Gewinn wird sofort mit ALG II verrechnet!)
Zuschuss für ALG II - Empfänger bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit neben dem Bezug von Regelleistungen, Fördersatz 50% der Regelleistung, max. 100% Bewilligung erfolgt i.d.R. für zunächst 6 Monate.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung (nähere Informationen erhalten Sie hier) wird bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt. Hinsichtlich weiterer Voraussetzungen und der Beitragshöhe verweisen wir auf www.arbeitsagentur.de
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