Bekanntmachungen der IHK Bonn/Rhein-Sieg

Hier veröffentlichen wir für Sie Beschlüsse unserer Vollversammlung und sonstige Bekanntmachungen. Dazu sind wir laut unserer Satzung berechtigt: § 14 der IHK Satzung ermöglicht es, Bekanntmachungen, die nicht Satzungsrecht betreffen, im Internet zu veröffentlichen. Dazu gehören beispielsweise Entscheidungen im Rahmen der Vollversammlungswahlen, Bekanntmachungen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, personelle Veränderungen in der Vollversammlung etc.
Rechtsvorschriften der Kammer sind werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.