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Die Abgabe der Ausfuhranmeldung: die verschiedenen Möglichkeiten
Es existieren grundsätzlich verschiedene Varianten:
1. Einschaltung eines Zollbüros als Vertreter, das die Dokumentenerstellung und damit die elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung übernimmt.
Die Einschaltung eines Zollbüros bietet sich auch dann an, wenn der Ausführer aufgrund seiner geringen Anzahl an Ausfuhrsendungen selbst nicht über die für die Exportabwicklung notwendigen aktuellen außenwirtschaftsrechtlichen Kenntnisse verfügt. Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Zollbüros. Man beachte: Hierbei handelt es sich um eine Auslagerung der Tätigkeit, nicht aber der Verantwortung.
2. Direkte Nutzung der Zollsoftware ATLAS
(ATLAS = Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System)
Bei der sog. Online-Lösung wird ein Softwareanbieter eingeschaltet. Über dessen Software erstellt das Unternehmen die dann die Exportdokumente. Der Unternehmer muss sich bei der Zollverwaltung als ATLAS-Teilnehmer anmelden und erhält eine Beteiligtenidentifikationsnummer (BIN), die als elektronische Unterschrift dient. Zolldokumente werden so durch elektronische Mitteilungen ersetzt. Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Dienstleisters und dem Umfang der erstellten Dokumente. Eine Liste der vom Zoll zertifizierten Softwareanbieter ist auf der Internetseite der Zollverwaltung hinterlegt.
3. Die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA+)
Mit der IAA+ (Internetausfuhranmeldung Plus) steht im Zoll-Portal eine Dienstleistung zur Verfügung, die den Zugang zum IT-Verfahren ATLAS ermöglicht. So können Wirtschaftsbeteiligte an ATLAS teilnehmen um komfortabel und sicher alle ausfuhrrelevanten Sachverhalte über das Internet abzuwickeln. Es muss keine Software installiert oder auf die zurückgegriffen werden.
Voraussetzung für die Nutzung der IAA+:
- Registrierung im Zoll-Portal
- ELSTER-Zertifikat,
- Online-Ausweis,
- BundID
- oder eIDAS-Zertifikat
- EORI-Nummer
Bitte beachten Sie: die Steuernummer, auf die das ELSTER-Zertifikat zugreift, muss mit der Steuernummer identisch sein, die Sie bei der Beantragung der EORI-Nummer angegeben haben!
Die Kurzanleitung zur IAA+ finden Sie auf der Internetseite des Zolls.


