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Digital jetzt ist ein Förderprogramm des BMWi, das Investitionen in digitale Technologien (Hard- und Software) sowie Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter für KMU mit bis zu 499 Mitarbeitern fördert. Als Projektträger wurde das DLR ausgewählt. Anträge können seit dem 07.09.2020 beim Projektträger gestellt werden.
Das neue Investitionszuschussprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt KMU und Handwerksbetriebe mit 3 bis 499 Mitarbeitern in zwei Modulen.
Um künftig noch mehr KMU bei der Digitalisierung zu unterstützen, werden die Fördermittel für „Digital Jetzt“ deutlich erhöht, allein im Jahr 2021 von 57 auf 114 Mio. Euro. Das Förderprogramm setzt Anreize zur Investition in digitale Technologien und die Qualifizierung von Beschäftigen. Die Förderung wird bisher hauptsächlich von Unternehmen mit 3 bis 50 Beschäftigten in Anspruch genommen.
Zur Digitalisierungsförderung für den Mittelstand sind zudem folgende Informationen bekannt:
„Digital Jetzt“ wird deutlich aufgestockt : Fast 250 Millionen Euro zusätzlich
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stockt sein Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt“ deutlich auf: Im laufenden Jahr verdoppelt sich das Budget von 57 Millionen Euro auf 114 Millionen Euro. Um künftig noch mehr kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen, werden die Fördermittel um knapp 250 Millionen Euro bis 2024 ausgeweitet. Noch in diesem Jahr können so deutlich mehr Unternehmen von einer Förderung profitieren, um in digitale Technologien und digitale Kompetenzen ihrer Beschäftigten zu investieren.
Die Förderhöhe pro Unternehmen kann bis zu 50.000 Euro betragen. Durchschnittlich werden gut 50 Prozent der Projektkosten durch die Förderung erstattet. Die Fördermittel werden ausgezahlt, wenn das Vorhaben erfolgreich umgesetzt wurde und die notwendigen Mittelnachweise – zum Beispiel für den Kauf einer Software oder den Lehrgang für Beschäftigte – vorgelegt werden.
Antragsverfahren
Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden seit Januar 2021 in monatlich durchgeführten, softwaregestützten Losverfahren vergeben.
Zur Teilnahme an der monatlichen Ziehung melden sich Interessenten als registrierte Antragstellerinnen und Antragsteller im Förderportal für Digital Jetzt an und füllen das Formular unter „Losverfahren“ aus.
Die Ziehung erfolgt jeweils am 15. eines Monats. Die aktive Bestätigung, dass der Antragsteller am Losverfahren für das nächste monatliche Kontingent teilnehmen möchten, ist für jeden Ziehungszeitpunkt erneut notwendig.
Quellen: BMWi
Stand 04.08.2021
Weitere Informationen zu den Rahmenbedigungen und Förderrichtlinien sowie alle zur Verfügung stehenden Berater in der IHK Bonn/Rhein-Sieg finden Sie auf dieser Seite
Update: Zum 01.01.2023 hat der Fördergeber entschieden, dass nun wieder ein neues Zeitfenster für die Autorisierung von Beratern geöffnet wird. Allerdings erst einmal nur für die Module „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“. Die Anträge können in der Zeit vom 1. Februar bis einschließlich 31. März 2023 gestellt werden.
[Weitere Informationen zum Autorisierungsfenster]
Das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) wird bis zum Ende des Jahres 2024 verlängert. Für die drei Jahre stellt das BMWi insgesamt Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro zur Verfügung. Die neue Richtlinie ist am 1.1.2022 in Kraft getreten und bringt einige Neuerungen mit sich, unter anderem zwei zusätzliche Fördermodule. Das Programm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung in nunmehr fünf Bereichen voranzutreiben: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz (NEU) und Digitale Markterschließung (NEU). Auf Grundlage der neuen Richtlinie sollen die Betriebe zukünftig noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung gefördert werden.
Das sind die Neuerungen ab dem 1.1.2022:
Alle Unternehmen, welche zum 31.12.2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert. Bewilligungen in 2022 können nur noch nach neuer Richtlinie erfolgen. Dies gilt auch für Anträge aus 2021, bei denen die Bewilligung noch nicht erfolgt ist. Für die neuen Module kann im Zeitfenster vom 01.01.2022 – 28.02.2022 eine Nachautorisierung beantragt werden; gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen. Neben den neuen förderbaren Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z.B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite. Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein. Eine Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt, somit kann ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheit-Pflichtberatung) auch volle 30 Beratertage umfassen.
Außerdem werden zwei neue Fördervarianten eingeführt:
Alle Informationen zur Umsetzung und dem Förderprozess von „go-digital“ finden Sie unter www.innovation-beratung-foerderung.de
Die neue Förderrichtlinie finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bundesanzeiger-richtlinie-foerderprogramm-go-digital.html.
Sie ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist.
Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft ihrer Betriebe zu digitalisieren, ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln und so auch in Zukunft einer der wirtschaftlichen Motoren des Landes zu sein.
Der Fokus des Programms richtet sich darauf, die eigenen Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren innovativ und intelligent weiter- oder neu zu entwickeln. Mit konkreten Projekten im eigenen Unternehmen können so branchenweite Trends maßgeschneidert aufgegriffen werden und ein Wissens- und Technologietransfer vorangetrieben werden. Es geht darum, eine breite Basis für digitale Transformation und innovativen Wandel kontinuierlich zu fördern und gleichzeitig kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, sich bestmöglich auf dem Markt behaupten zu können.
Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich dabei in drei Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen: Während drei Varianten der Gutscheinförderung MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation es Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglichen, projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen, kann mithilfe eines MID-Assistenten oder einer MID-Assistentin eine Hochschulabsolventin oder ein Hochschulabsolvent eingestellt werden und so ein konkreter Wissenstransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein vollzogen werden. Das dritte Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit unterstützt seit Oktober 2022 Unternehmen dabei, ihre IT-Infrastruktur resilienter gegenüber Cyberangriffen zu machen, und fördert Risikoanalysen, Schulungen und den Erwerb von Software für den IT-Basisschutz.
[Webseite des Landes NRW zum Förderprogramm]