Digitalisierung in Unternehmen

Auf dem Weg zum Prototypen mit Go-to-market

Mitte 2024 hat das Landesministeriums für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie in NRW (kurz: MWIKE) ein Förderprogramm für Startups, Kleinstunternehmen und GründerInnen ins Leben gerufen, Prototypen und die mit ihrer Entwicklung in Einklang stehenden sonstigen Kosten für Vorprodukte, Lizenzen und Coaching/Mentoring, zu fördern.

Die Innovationsförderagentur in Jülich nimmt Anträge ONLINE über das sog. EFRE-Portal entgegen: 
https://efre.ecoh.nrw.de/lip/authenticate.do, Förder-FAQs findet man unter https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/go-to-market-gutschein-faqs.pdf

Die Förderung beträgt 70% von max. 50.000 Euro Förder-Bemessungsgrundlage, im Maximum also 35.000 Euro.

Die Landesförderung gilt für nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit Sitz in NRW, die maximal vor 3 Jahren gegründet haben.

Quelle der Grafik: Internetpräsenz des Landes-Ministeriums für Wirtschaft Innovation Klimaschutz und Energie des Landes NRW (2024)


Logo go-Digital

Das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird bis zum Ende des Jahres 2024 verlängert. Für die drei Jahre stellt das BMWK insgesamt Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro zur Verfügung. Die neue Richtlinie ist am 1.1.2022 in Kraft getreten und bringt einige Neuerungen mit sich, unter anderem zwei zusätzliche Fördermodule.  Das Programm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung in nunmehr fünf Bereichen voranzutreiben: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz (NEU) und Digitale Markterschließung (NEU). Auf Grundlage der neuen Richtlinie sollen die Betriebe zukünftig noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung gefördert werden.

Das sind die Neuerungen ab dem 1.1.2022:

Alle Unternehmen, welche zum 31.12.2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert. Bewilligungen in 2022 können nur noch nach neuer Richtlinie erfolgen. Dies gilt auch für Anträge aus 2021, bei denen die Bewilligung noch nicht erfolgt ist. Für die neuen Module kann im Zeitfenster vom 01.01.2022 – 28.02.2022 eine Nachautorisierung beantragt werden; gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen. Neben den neuen förderbaren Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z.B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite. Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein. Eine Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt, somit kann ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheit-Pflichtberatung) auch volle 30 Beratertage umfassen.


Außerdem werden zwei neue Fördervarianten eingeführt: 

  • Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt.
  • Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll kleine KMU bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen. Mit Start der neuen Förderrichtlinie können auch Anträge auf Autorisierung als Beratungsunternehmen in „go-digital“ gestellt werden. Insbesondere in den neuen Modulen „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“ („go-data“) besteht ein großer Bedarf an qualifizierten Beraterinnen und Beratern. 

Alle Informationen zur Umsetzung und dem Förderprozess von „go-digital“ finden Sie unter www.innovation-beratung-foerderung.de

Die neue Förderrichtlinie finden Sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bundesanzeiger-richtlinie-foerderprogramm-go-digital.html.

Sie ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist.


BMWK Förderprogramms für KMUs - Digital jetzt

Die Förderrichtlinie „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ist gemäß Punkt 7 der Richtlinie ist zum 31.12 2023 ausgelaufen. Das Förderprogramm ist ausgelaufen und es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Das Förderportal ist weiterhin für das Einreichen des Verwendungsnachweises für abgeschlossene Projekte geöffnet. 

Digital jetzt Förderportal unter: https://www.digitaljetzt-portal.de/

Quelle: BMWK
Stand 31.12.2023


Mittelstand Innovativ & Digital

Innovationskraft und Digitalisierung für Nordrhein-Westfalens KMU

Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft ihrer Betriebe zu digitalisieren, ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln und so auch in Zukunft einer der wirtschaftlichen Motoren des Landes zu sein.

Der Fokus des Programms richtet sich darauf, die eigenen Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren innovativ und intelligent weiter- oder neu zu entwickeln. Mit konkreten Projekten im eigenen Unternehmen können so branchenweite Trends maßgeschneidert aufgegriffen werden und ein Wissens- und Technologietransfer vorangetrieben werden. Es geht darum, eine breite Basis für digitale Transformation und innovativen Wandel kontinuierlich zu fördern und gleichzeitig kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, sich bestmöglich auf dem Markt behaupten zu können.

Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich dabei in drei Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen: Während drei Varianten der Gutscheinförderung MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation es Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglichen, projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen, kann mithilfe eines MID-Assistenten oder einer MID-Assistentin eine Hochschulabsolventin oder ein Hochschulabsolvent eingestellt werden und so ein konkreter Wissenstransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein vollzogen werden. Das dritte Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit unterstützt seit Oktober 2022 Unternehmen dabei, ihre IT-Infrastruktur resilienter gegenüber Cyberangriffen zu machen, und fördert Risikoanalysen, Schulungen und den Erwerb von Software für den IT-Basisschutz. 

[Webseite des Landes NRW zum Förderprogramm]