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Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Metall
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Metall sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung - Fertigung - Montage" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Hier können Sie die Zulassung beantragen bzw. sich zur Prüfung anmelden.
Wichtige Informationen:
Eine Abmeldung kann nur schriftlich per E-Mail erfolgen. Bei kurzfristig eingetretenen Hinderungsgründen ist eine telefonische Vorab-Information möglich. Die telefonische Benachrichtigung entbindet jedoch nicht, eine schriftliche Entschuldigung zuzuschicken. Schriftliche Abmeldungen, die nach dem Prüfungstermin bei der IHK eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie die Hinweise und Informationen zur Prüfung im Downloadbereich.
Schriftliche Prüfungstermine (bundeseinheitlich):
Herbst Teil 1: 05./06.11.2025
Herbst Teil 2: 20./21.11.2025
Frühjahr BQ: 29./30. April 2026
Frühjahr HQ: 19./20. Mai 2026
Herbst BQ: 05./06. November 2026
Herbst HQ: 19./20. November 2026
Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung ca. 4 Wochen vor dem Termin.
Anmeldefristen:
15.02. und 15.08. eines jeden Jahres
Bitte beachten Sie Folgendes:
Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen bei der Industrie- und Handelskammer ein:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Berufsausbildungszeugnis (z. B. Prüfungszeugnis, Kaufmannsgehilfenbrief) bzw. Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht (Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.)
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.
Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsfächer:
Teil I "Berufs- und arbeitpädagogische Qualifikationen"
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öfftnlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Teil II „Fachrichtungübergreifende Basisqualifikationen“
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Teil III „Handlungsspezifische Qualifikationen“
1. Handlungsbereich "Technik"
Integrative Situationsaufgabe
2. Handlungsbereich "Organisation"
Integrative Situationsaufgabe
3. Handlungsbereich " Führung und Personal"
Situationsbezogenes Fachgespräch
Bestehensregelung:
Die Prüfung ist bestanden, wenn der/die Prüfungsteilnehmer/-in in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Prüfungsgebühr:
Teil 1/ Grundlegende Qualifikation/ Basisqualifikation 365,00 €
Teil 2/ Handlungsspezifische Qualifikation 440,00 €
Teilwiederholung je Prüfungteil - 278,00 €
Wiederholung mündliche Prüfung 146,00 €
Stornierungsgebühr Teil 1 und 2 – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung je Prüfungsteil 267,00 €
Stornierungsgebühr Teilwiederholung – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung je Prüfungsteil 153,00 €
Stornierungsgebühr mündliche Prüfung – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung je Prüfungsteil 91,00 €
Unsere Prüfungsgebühren richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Gebührentarif.
Wiederholungsprüfung:
Zweimal möglich
Anrechnung der bestandenen Prüfungsteile und Prüfungsfächer innerhalb von zwei Jahren
Vorbereitung:
Informationen zur Prüfung sowie die HIlfsmittelliste finden Sie hier: Prüfung Industriemeister Metall
Vorbereitungslehrgänge bietet die Industriemeisterschule unter
www.ims-ihk.de an.
Weitere Anbieter, die der IHK bekannt sind. finden Sie unter
https://wis.ihk.de/
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Den Rahmenstoffplan erhalten Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). www.dihk.de
Für fast alle bundeseinheitlichen Prüfungen gibt es Bände mit alten Aufgaben und Lösungsvorschlägen.
Die Bände erscheinen ca. sechs Monate nach Ablauf der Prüfungen und können direkt unter www.dihk-bildungs-gmbh.de oder unter www.wbv.de bestellt werden.
Ebenso können weitergehende Vorbereitungsunterlagen erworben werden. Darin werden unter anderem Aufgaben und Lösungen Schritt für Schritt aufbereitet und analysiert.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Rechtsgrundlage:
Verordnung vom 12. Dezember 1997, zuletzt geändert am 23. Juli 2010
Letzte Bearbeitung:
03.03.2026

