Validierungsverfahren

Das berufliche Feststellungsverfahren

Menschen ohne Berufsabschluss in ihrem Tätigkeitsfeld haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Knowhow und über das, was sie können. Beispielsweise wenn sie arbeitslos werden, kann dies ein handfestes Problem werden, denn auf dem Arbeitsmarkt werden sie leicht übersehen oder unterschätzt. Aber auch ein Arbeitgeberwechsel kann sich ohne Nachweis schwierig gestalten.

Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt. 

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt. 

Das hilft nicht nur der Einzelperson, sondern auch den Unternehmen. Sie können damit die Fähigkeiten und das Können von Menschen ohne Berufsabschluss besser einschätzen. So können sie ihre Mitarbeitenden passgenauer einsetzen und zielgerichtet weiterqualifizieren. 

Für die Unternehmen kann das Verfahren somit zu einem Baustein in einer Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung und Mitarbeiterbindung werden. 

Wo kann ein Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren gestellt werden?

Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer ist die zuständige Stelle für Personen im Kammerbezirk Bonn/Rhein-Sieg. Bitte beachten Sie, dass mit der Antragsstellung eine Gebühr erhoben wird. 

Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Erstberatung, bevor Sie einen Antrag stellen: Terminvereinbarung bei ihrer IHK Bonn/Rhein-Sieg.
 

Hier geht es zur Antragstellung: Feststellung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit (Validierung) - Niederrheinische Industrie- und Handelskammer

 

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