Die IHK Bonn/Rhein-Sieg führt die Unterrichtung und die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a der Gewerbeordnung durch.
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Anmeldung für die Unterrichtung
Anmeldung für die Prüfung
Die Unterrichtung wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Der Antragsteller versichert mit seiner Anmeldung, dass er die deutsche Sprache so gut beherrscht, dass er die Unterrichtung versteht.
Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Eine Rückerstattung der Gebühr ist in diesem Fall nicht möglich.
Kostenträger verwenden bitte ausschließlich die unter Downloads hinterlegte Gebührenübernahmeerklärung.
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter annehmen.
Gebühren Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
Unterrichtung für Bewachungspersonal: 4 Tage / 40 Std. / 392,00 €
Stornierungsgebühr – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung 268,00 €