Die IHK Bonn/Rhein-Sieg führt die Unterrichtung und die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a der Gewerbeordnung durch.
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Anmeldung für die Unterrichtung
Anmeldung für die Prüfung
Anmeldefristen:
Die Anmeldung muss spätestens 6 Wochen vor Unterrichtungsbeginn und vor dem Prüfungstermin erfolgen.
Aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen empfehlen wir jedoch eine frühzeitige Anmeldung.
Gebühren Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
Unterrichtung für Bewachungspersonal: 4 Tage / 40 Std. / 392,00 €
Stornierungsgebühr – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung 268,00 €
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden einen Gebührenbescheid. Dieser Gebührenbescheid muss 3 Wochen vor Beginn der Unterrichtung/Prüfung beglichen sein.
Etwa 14 Tage vor Beginn der Unterrichtung/Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche Einladung.
Gebühren Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe 224,00 €
Stornierungsgebühr – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung 149,00 €
Wiederholung der Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe 191,00 €
Stornierungsgebühr Wiederholungsprüfung – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung 118,00 €
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden einen Gebührenbescheid. Dieser Gebührenbescheid muss 3 Wochen vor Beginn der Unterrichtung/Prüfung beglichen sein.
Etwa 14 Tage vor Beginn der Unterrichtung/Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche Einladung.
Bitte beachten Sie folgendes:
Die Unterrichtung wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Als Zulassungsvoraussetzung gilt, dass die Interessenten ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 oder einen vergleichbaren Nachweis vorlegen müssen.
Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Eine Rückerstattung der Gebühr ist in diesem Fall nicht möglich.
Kostenträger verwenden bitte ausschließlich die unter Downloads hinterlegte Gebührenübernahmeerklärung.
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter annehmen.
Wichtige Informationen:
Eine Abmeldung kann nur schriftlich per E-Mail erfolgen. Bei kurzfristig eingetretenen Hinderungsgründen ist eine telefonische Vorab-Information möglich. Die telefonische Benachrichtigung entbindet jedoch nicht, eine schriftliche Entschuldigung zuzuschicken. Schriftliche Abmeldungen, die nach dem Prüfungstermin bei der IHK eingehen, werden nicht berücksichtigt.