Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe § 34a

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg führt die Unterrichtung und die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a der Gewerbeordnung durch.

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)

 

Bitte verwenden Sie für die Anmeldung nicht den Microsoft Internet Explorer sondern die Browser Firefox oder Google Chrome.

Achtung - die Anmeldung über ein Smartphone oder Tablet ist in der Regel nicht möglich.

Anmeldefristen: 

Die Anmeldung muss spätestens 6 Wochen vor Unterrichtungsbeginn und vor dem Prüfungstermin erfolgen. 

Wichtige Informationen:

Eine Abmeldung kann nur schriftlich (z.B. per E-Mail) erfolgen.

Abmeldungen, die mündlich oder nach dem Starttermin bei der IHK eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter annehmen.