Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe § 34a

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg führt die Unterrichtung und die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a der Gewerbeordnung durch.

⇢ Unterrichtung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)

⇢ Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)

 

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Achtung - die Anmeldung über ein Smartphone oder Tablet ist in der Regel nicht möglich.

Anmeldefristen: 

Die Anmeldung muss spätestens 6 Wochen vor Unterrichtungsbeginn und vor dem Prüfungstermin erfolgen. 

Wichtige Informationen:

Eine Abmeldung kann nur schriftlich (z.B. per E-Mail) erfolgen.

Abmeldungen, die mündlich oder nach dem Starttermin bei der IHK eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter annehmen.