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Verpackungen - Neue Regelungen
Umsetzung in Deutschland und der EU
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab 12. August 2026
Die neue Verordnung wird schrittweise ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Sie hat das Ziel Abfall zu reduzieren, Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Verordnung enthält Anforderungen an Verpackungen bezüglich der Zusammensetzung, der Gestaltung der Wiederverwendbarkeit und der Verwertung. Außerdem muss die Konformität einer Verpackung durch den Erzeuger nachgewiesen und dokumentiert werden.
Rollen und Pflichten:
Erzeuger: Die Pflichten als Erzeuger finden Sie in der Verordnung auf Seite 51 in Artikel 15 PPWR.
Vertreiber: Die Pflichten als Vertreiber finden Sie in der Verordnung auf Seite 54 in Artikel 19 PPWR.
Hersteller: Die Pflichten als Hersteller finden Sie in der Verordnung ab Seite 69 in Artikel 44 und 45 PPWR.
Importeuer: Die Pflichten als Importeuer finden Sie in der Verordnung auf Seite 53 in Artikel 18 PPWR.
Lieferant: Die Pflichten als Lieferant finden Sie in der Verordnung auf Seite 52 in Artikel 16 PPWR.
Fulfilment-Dienstleister: Die Pflichten als Fulmilment-Dienstleister finden Sie in der Verordnung auf Seite 55 in Artikel 21 PPWR.
Weitere Informationen:
Merkblatt der DIHK: Die neue europäische Verpackungsverordnung
Text der Verordnung: EUR-Lex - 52022PC0677 - EN - EUR-Lex
FAQ der EU-Kommission: FAQ on Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) - Environment (Stand August 2026)
Leitfäden und Hilfestellungen der Zentrale Stelle Verpackungsregister: Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
Webinaraufzeichung des Unternehmensnetzwerks Klimaschutz: Mediathek - Unternehmensnetzwerk Klimaschutz
Mehrweg-Alternative für Essen und Getränke ab 1. Januar 2023 Pflicht
Ob "Coffee to go", Hamburger oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen die Anbieter ihren Kunden die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wiederverwendbaren Alternative geben. Was dabei zu beachten ist, steht in dem neuen Merkblatt Mehrwegpflicht im Downloadbereich.


