Ausfuhrverfahren

Das zweistufige Ausfuhrverfahren

Das zweistufige Ausfuhrverfahren ist möglich bei jedem Warenwert.

  • Zollanmeldung über IAA Plus erstellen
  • Vorabfertigung durch deutsches zuständiges Binnenzollamt. Die Vorabfertigung geschieht entweder
    • beim Zollamt selbst oder
    • im Unternehmen. Hierfür stellen Sie in der IAA Plus einen "Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes". Entweder der Zoll kommt zur Vorabfertigung in Ihren Betrieb oder er gibt Ihnen die Ware ohne Beschau auf elektronischem Weg zur Ausfuhr frei. Hierfür bitte einen Tag Zeit einplanen.
  • Abfertigung durch jedes EU-Grenzzollamt möglich

 

Das einstufige Ausfuhrverfahren

Das einstufige Ausfuhrverfahren ist nur möglich bei einem Warenwert unter 3.000 Euro.

  • Zollanmeldung über IAA Plus erstellen
  • Vorabfertigung durch deutsches zuständiges Binnenzollamt nicht erforderlich
  • Abfertigung ist nur durch eine deutsche Grenzzollstelle möglich, die vorher in der IAA Plus genannt werden wurde. Eine andere als die genannte Grenzzollstelle kann die Daten nicht aufrufen!

Um eine größere Flexibilität hinsichtlich der gewählten Route zu erhalten, bietet sich die Wahl des zweistufigen Ausfuhrverfahrens an.

Vorteile des zugelassenen Ausführers (mit ZA-Bewilligung für ATLAS)

  • bisherige Vorabstempelung der Ausfuhranmeldungen entfällt
  • Zollanmeldung über IAA Plus erstellen
  • Freigabe der Ware zur Ausfuhr erfolgt durch das Binnenzollamt, in aller Regel automatisiert innerhalb weniger Minuten rund um die Uhr. Bitte beachten Sie: es wird automatisch geprüft, ob die angemeldeten Waren und Empfangsländer von Ihrer Bewilligung erfasst sind!
  • Abfertigung durch jedes EU-Grenzzollamt möglich

Was nicht funktioniert
Die Kurzanleitung zur IAA Plus vom Bundesministerium der Finanzen steht Ihnen auf der Internetseite des Zolls zur Verfügung. Dort finden Sie auch folgende Informationen zu Verfahren / Funktionen, die vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sind:

  • Vertrauenswürdiger Ausführer gemäß § 13 AWV
  • Anmelder der ergänzenden Anmeldung weicht vom Anmelder der unvollständigen Anmeldung ab
  • Abgabe von Ausfuhranmeldungen im Rahmen der direkten Vertretung des Ausführers/Anmelders mit Ausnahme der direkten Vertretung durch einen Subunternehmer
  • Ausdrucken des gesamten Vorgangs/der gesamten eingegebenen Daten (es kann lediglich das Ausfuhrbegleitdokument (nach Überlassung) bzw. der Ausgangsvermerk (nach Abschluss des Ausfuhrverfahrens) als PDF-Dokument ausgedruckt werden) 

 

Ausfuhren im Eisenbahn-und Postverkehr

Ausfuhrsendungen, die im Eisenbahn-oder Postverkehr das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft verlassen, müssen ebenfalls – wie alle anderen Versandarten - seit dem 1. Juli 2009 vom Anmelder/Ausführer elektronisch angemeldet werden. www.zoll.de

 

ATLAS – Merkblätter des Zolls

Ebenfalls auf der Internetseite des Zolls finden Sie Merkblätter des Zolls zum Thema ATLAS wie z.B. das Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen "Anwendungshinweise zu außenwirtschaftsrechtlich relevanten Unterlagencodierungen“.