Vorsicht Phishing! - Rückerstattung durch das Transparenzregister

Warnung vor Phishing im Namen des Transparenzregisters

Derzeit kursieren Phishing-Mails, welche angeblich vom Transparenzregister stammen. In diesen E-Mails wird darüber informiert, dass bei dem betroffenen Unternehmenskonto eine Doppelerhebung der Transparenzregistergebühren festgestellt wurde und nun ein Erstattungsanspruch (von nicht unerheblicher Höhe) besteht, dessen Frist zur Geltendmachung jedoch „in Kürze“ endet. Zum reibungslosen Ablauf des Erstattungsverfahrens wird ein Link angegeben, über welchen die Daten gesammelt werden.

Eine solche Phishing-Mail, insbesondere diese, erkennen Sie an folgenden Anzeichen:

  • Mail-Adresse: 

Schauen Sie sich die vollständige E-Mail-Adresse an, von welcher die Mail abgesendet wurde. In der Regel besteht zwischen der E-Mail-Adresse und dem Transparenzregister kein erkennbarer Zusammenhang.

  • Uhrzeit: 

Schauen Sie auf die Uhrzeit, zu welcher die E-Mail versendet wurde und vergleichen Sie diese mit normalen Geschäftszeiten. Ein Phishing-Versuch ist in diesem Fall etwa erkennbar, wenn das Transparenzregister außerhalb der üblichen Behördenarbeitszeiten um 22.00 Uhr eine solche Mail versendet.

Diese Anhaltspunkte zeigen einen offensichtlichen Phishing-Versuch, auch wenn die anderen Informationen zum Bundesanzeiger Verlag (etwa die Adresse, HReg, Ust-IdNr.) die korrekten Angaben des echten für das Transparenzregister zuständigen Bundesanzeiger Verlags sind.

Den Link zum Erstattungsverfahren sollten Sie keinesfalls anklicken!

Quelle: DIHK