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Schweiz: Einführung eines neuen Zoll-IT-Systems zum 1. Juni 2023

Das neue System Passar wird ab dem 1. Juni 2023 die bisherigen Systeme NCTS für Versandverfahren sowie e-dec, über das Ein- und Ausfuhren elektronisch angemeldet werden, ersetzen. Die Umstellung erfolgt schrittweise und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Während einer Übergangsphase gibt es einen Parallelbetrieb der neuen und alten Systeme. Weitere Informationen sowie die Fristen für die Umstellung hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) veröffentlicht.
Weitere Informationen BAZG

Elektronische Gestellungsmitteilung («eGestellung») ab 01.01.2023

An der deutsch-schweizerischen Grenze kommt es zum Jahreswechsel bei der Einfuhr von Waren und Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung zu einer formalen Änderung.
Ab dem 1. Januar 2023 ist zusätzlich zur Zollanmeldung auch eine Gestellungsmitteilung in elektronischer Form abzugeben. Das heisst, es entsteht ein Zwischenschritt, der bisher nicht erforderlich war. Hierfür ist das
 IT-Fachverfahren ATLAS-SumA zu verwenden, denn es muss eine individuelle ATLAS-Registrier-nummer, eine sogenannte ATB-SumA-Registriernummer für jeden LKW/jede Sendung erzeugt werden. Eine fehlende «eGestellung» hat schwerwiegende Folgen bis zur Rückweisung der Einfuhr auf der deutschen Seite. An den Häfen und Flughäfen ist weiterhin ATLAS-SumA zu verwenden.

 Weitere Informationen finden Sie hier.

Schweiz hebt Industriezölle ab 1. Januar 2024 auf

Ab 1. Januar 2024 gibt es in der Schweiz keine Zölle für Industrieprodukte mehr. 
Mit einer Änderung des Zolltarifgesetzes werden die Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte im Schweizerischen Zolltarif aufgehoben. Parallel dazu wird auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Verhandlungen zum EU-Schweiz Rahmenabkommen gescheitert

Am 26.05.2021 hat die Schweiz die Verhandlungen zum EU-Schweiz Rahmenabkommen gestoppt. Das Abkommen ist damit gescheitert, sodass im bilateralen Handel mit mehr Handelshemmnissen und weniger Planungssicherheit zu rechnen ist.

Das bereits 2018 fertigverhandelte Institutionelle Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz sollte die Grundlage sein für eine Verbesserung und Weiterentwicklung der künftigen bilateralen Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Schweiz. Sein Hauptzweck war, ein Level Playing Field für den EU-Binnenmarkt sicherzustellen, zu dem auch Unternehmen aus der Schweiz seit Langem einen präferentiellen Zugang haben. Auch wenn die bestehenden bilateralen Handelsabkommen fortbestehen, wird ohne das Rahmenabkommen die Modernisierung der EU-Schweiz Wirtschaftsbeziehungen erschwert. So sind 50 Jahre seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens vergangen, 20 Jahre seit dem ersten und zweiten bilateralen Abkommen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: 

Erklärung der Kommission zur Entscheidung des Schweizer Bundesrats die Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz abzubrechen

 

Geschäftsreisen von Deutschland in die Schweiz

Geschäftsreisende aus Deutschland in die Schweiz müssen folgende Themen, unabhängig voneinander, prüfen:

•    Muss vor der Einreise eine Einreiseanmeldung abgegeben werden?
•    Besteht eine Testpflicht?
•    Muss eine Quarantänepflicht eingehalten werden?
Die Pflichten unterscheiden sich, je nachdem:
•    mit welchem Beförderungsmittel eingereist wird bzw.
•    ob die Einreise aus einem Risikogebiet erfolgt.
 

Wirtschaftsdaten kompakt - Schweiz

Die Reihe "Wirtschaftsdaten kompakt" wird zweimal jährlich im Mai und November aktualisiert. Folgende Indikatoren sind unter anderem enthalten: Einwohner, Bevölkerungsdichte, Währung, Wechselkurs, Bruttoinlandsprodukt, BIP je Einwohner, BIP-Wachstum, Inflationsrate, Durchschnittslohn, Arbeitslosigkeit, Haushaltssaldo, Außenhandel, wichtigste Ein- und Ausfuhrgüter, wichtigste Handelspartner, ausländische Direktinvestitionen, Länderbonität, Devisenreserven, Außenhandel mit der EU und Deutschland, wichtigste deutsche Ein- und Ausfuhrgüter… mehr