Sperrung der Bonner Nordbrücke

 Hintergründe zur Sperrung der Bonner Nordbrücke

Die Rheinbrücke Bonn-Nord (Friedrich-Ebert-Brücke) wurde am 3. Juni um 15:00 Uhr vollständig für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt. Die Sperrung betrifft nicht nur die Brücke selbst, sondern auch die folgenden Abschnitte: 

In Fahrtrichtung Koblenz ist die A565 zwischen dem Dreieck Bonn-Nordost und dem Kreuz Bonn-Nord gesperrt. Von der A59 aus Köln und Königswinter kommend sind keine Auffahrten mehr auf die A565 nach Koblenz möglich. Auch die Anschlussstellen Bonn-Beuel und Bonn-Auerberg sind gesperrt. 

In Fahrtrichtung Siegburg ist die A565 zwischen dem Kreuz Bonn-Nord und der Anschlussstelle Bonn-Beuel gesperrt, d.h. im Kreuz Bonn-Nord sind alle Verbindungen auf die A565 nach Siegburg gesperrt, auch die Anschlussstelle Bonn-Auerberg. An der Anschlussstelle Bonn-Beuel sind Auffahrten auf die A565 nach Siegburg weiterhin möglich.

Innerstädtisch können als Ausweichrouten die Kennedybrücke und die Bonner Südbrücke (Konrad-Adenauer-Brücke) genutzt werden. Für den Fernverkehr empfiehlt die Autobahn GmbH nördlich die Rheinbrücke Köln-Rodenkirchen und südlich die Bendorfer Brücke. 

Hintergrund der Nordbrückensperrung ist, dass Brückenprüfungen strukturelle Schäden am Tragwerk der linksrheinischen Vorlandbrücke festgestellt haben, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Seit Februar ist die Brücke bereits für Lkw über 7,5 Tonnen gesperrt – diese Maßnahme hat jedoch nicht ausgereicht, um weitere Schäden zu verhindern. 

Nach Detailuntersuchungen ist nun klar, dass die Vorlandbrücke der Bonner Nordbrücke abgerissen und neu gebaut werden muss. Laut Autobahn GmbH soll der Abriss noch diesen Sommer erfolgen und die Vorlandbrücke innerhalb von zwei Jahren bis Ende 2028 neu gebaut werden. Die Brücke soll dadurch wieder in Betrieb genommen werden können. Parallel werden die Planungen für den Neubau der gesamten Brücke vorangetrieben. Dieser soll in den 2030er Jahren erfolgen. Die Vorlandbrücke wird in der bisherigen Breite neu gebaut, soll aber auch mit einer breiteren Brücke kompatibel sein. Die Autobahn GmbH plant, die Brücke im Spätsommer wieder für den Rad- und Fußverkehr wieder freizugeben.  

Als Ersatzmaßnahmen hat die Stadt Bonn bisher die folgenden Maßnahmen umgesetzt: 

  • Kostenloser ÖPNV auf Bonner Stadtgebiet bis Ende Juni 2026
  • Beschleunigung der Linie 66 durch Trennung vom Autoverkehr in Beuel
  • Kein Rechtsabbiegen mehr in die Doetschstraße hinter der Kennedybrücke
  • Kostenlose Park&Ride-Parkplätze am ehemaligen Landesbehördenhaus in Gronau und an der Oberkasseler Straße 2 in Ramersdorf
  • Kostenloser Park&Ride-Parkplatz auf der Festwiese von Pützchens Markt inkl. Shuttleservice zum Haltepunkt Vilich der Linie 66
  • Sperrung eines Fußgängerüberwegs am Bertha-von-Suttner-Platz zum Schutz des Fußverkehrs und zur Verbesserung des Verkehrsflusses
  • Neuordnung der Radwege auf der Kennedybrücke

 

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten: 

Webseite der Autobahn GmbH zur Sperrung der Rheinbrücke Bonn-Nord mit aktuellen Informationen, FAQs und Umleitungen:

https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/sperrung-bonner-nordbruecke#overview

Webseite der Stadt Bonn: Informationen zur Nordbrücke:

Informationen zur Nordbrücke | Bundesstadt Bonn

 

Beitrag der IHK

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg steht in engem Austausch mit der Stadt Bonn, der Autobahn GmbH und weiteren Baulastträgern und Stakeholdern und setzt sich für Ersatzmaßnahmen sowie für einen schnellen Ersatzneubau der Nordbrücke ein. So nimmt sie z. B. auch an den Sitzungen der „Taskforce Verkehr“ von Oberbürgermeister Guido Déus teil und bringt dort Ideen ein. 

 

Unterstützung für Unternehmen im Krisenfall

In Krisenfällen wie der Sperrung einer wichtigen Autobahnbrücke wie der Bonner Nordbrücke stehen den Unternehmen die folgenden Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:

BAFA - Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Unternehmen können sich zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Damit sollen die Erfolgsaussichten sowie die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt werden.

Damit die KMUs von der Förderung profitieren können, benötigen sie einen qualifizierten Berater, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert ist. 

Die Richtlinie des Förderprogramms der BAFA ist 2023 komplett überarbeitet worden.

Die neue Richtlinie hat eine Laufzeit bis 2026, es sind pro Kalenderjahr zwei Anträge möglich, insgesamt bis 2026 deren fünf.

Die Anträge sind nicht mehr auf allgemeine oder spezielle Beratungsthemen ausgerichtet, sondern können ab sofort „frei“ als organisatorische, personelle oder wirtschaftliche Fragestellung laufen.

Die maximale Bemessungsgrundlage für die 50prozentige Förderung sind 3.500 Euro Beratungshonorar, d.h. die maximale Förderung sind einheitlich 1.750 Euro.

Nur noch Jungbetriebe jünger als 12 Monate müssen sich ein Kontaktgespräch mit der IHK bzw. anderen RegionalpartnerInnen bestätigen lassen. 

Weitere Informationen zu den Förderungen unter www.bafa.de und www.dihk.de/beratungsfoerderung

Webcode: @3163

 

Krisenhotline –  Krisenmanagement für Selbstständige

Die Schuldnerhilfe Köln gGmbH berät Selbstständige und Kleinunternehmer:innen in finanziellen Krisen. In einigen Fällen kann ein Sanierungsplan das Unternehmen retten, manchmal bleibt nur noch die geordnete Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. 

Die Schuldnerhilfe Köln gGmbH bietet Ratsuchenden der Industrie- und Handelskammern Aachen, Arnsberg, Bonn, Düsseldorf, Köln, Mittlerer Niederrhein und Siegen sowie der Handwerkskammer Aachen die Möglichkeit einer telefonischen Krisenberatung an. Die telefonische Beratung ist kostenlos. Die telefonische Beratung für Schuldner aus selbstständiger Tätigkeit ist unter 0800 6997998 - Hotline für Unternehmen in der Krise möglich. Die Hotline der Schuldnerhilfe Köln gGmbH ist jeden Montag von 15 bis 18 Uhr und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr zu erreichen. 

Die Schuldenberatung für Selbstständige findet in diskreten Einzelgesprächen statt. Die ausführliche Erstberatung bei der Schuldnerhilfe Köln gGmbH kostet 95 Euro. Für jeden weiteren Beratungstermin fallen ebenfalls Kosten in Höhe von 95 Euro an.

Weitere Informationen unter Krisenhilfe für Kleinbetriebe

Webcode: @2081

 

Krisenberatung derWirtschaftssenioren-NRW e.V.

Die Wirtschaftssenioren-NRW e.V. sind ein Verein von ehemaligen Führungskräften aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistung. Nach einem erfolgreichen Berufsleben stellen die ehrenamtlich arbeitenden Berater ihr Wissen und ihre Erfahrungen gerne all denen zur Verfügung, die unternehmerisch erfolgreich sein und bleiben wollen.

Folgende Themen stehen dabei im Fokus:

- Krisenberatung und Restrukturierung
- Analyse der betriebswirtschaftlichen Situation
- Zukunftsperspektive des Waren- oder Dienstleistungsangebotes
- Existenzsicherung
- Coaching auf Augenhöhe

Weitere Informationen unter: Entwicklung | Sicherung

Webcode: @4196