Konsultation Emissionsshandle, Carbon Leakage Kompensation bis 19. Mai

Die jährliche Konsultation zur Brennstoffemissionshandels-Carbon-Leakage-Verordnung wurde überarbeitet. Sie enthält dieses Jahr vor allem Fragen zum Übergang des nationalen Emissionshandels auf den Europäischen Emissionshandel für Wärme und Verkehr (ETS 2).

Der nationale Emissionshandel legt einen Preis auf CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen in den Sektoren Wärme, Verkehr und Abfall fest. Die Emissionszertifikate werden bis zum Jahr 2025 zu Festpreisen verkauft, welche schrittweise ansteigen (von 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 auf 55 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2025). Im Jahr 2026 ist ein Preiskorridor (55 bis 65 Euro pro Tonne CO2) vorgesehen. Mit der Einführung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS 2) für Gebäude, Straßenverkehr und kleine Industrieanlagen ab 2027 geht der nationale Brennstoffemissionshandel nicht in die ursprünglich vorgesehene BEHG-Marktphase ab 2027 über, sondern die erfassten Brennstoffe unterliegen ab 2027 weitgehend der CO2-Bepreisung im EU-ETS 2.

Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung regelt Kompensationsmaßnahmen, um die grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen zu gewährleisten. Unternehmen können auf Antrag eine anteilige Kompensation für die CO₂-Bepreisung erhalten, sofern sie einem beihilfeberechtigten Sektor oder Teilsektor zugeordnet sind (§ 5 BECV) und die festgelegten Gegenleistungen erbringen (§§ 10 und 11 BECV).

Das Ziel der Konsultation ist es, die Auswirkungen der CO₂-Bepreisung und der Beihilfen nach der BECV auf die Wettbewerbssituation in Deutschland ansässiger Unternehmen zu ermitteln.

Bitte melden Sie sich bis zum 19. Mai bei uns, um Ihre Einschätzung zu geben. Diese werden wir gesammelt an die DIHK geben, die beabsichtigt eine Stellungnahme abzugeben.

Wir freuen uns über Ihre Beteiligung!