DE/CH: Elektronische Gestellungsmitteilung («eGestellung») ab 01.01.2023

An der deutsch-schweizerischen Grenze kommt es zum Jahreswechsel bei der Einfuhr von Waren und Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung zu einer formalen Änderung.

An der deutsch-schweizerischen Grenze kommt es zum Jahreswechsel bei der Einfuhr von Waren und Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung zu einer formalen Änderung.
Ab dem 1. Januar 2023 ist zusätzlich zur Zollanmeldung auch eine Gestellungsmitteilung in elektronischer Form abzugeben. Das heisst, es entsteht ein Zwischenschritt, der bisher nicht erforderlich war. Hierfür ist das
 IT-Fachverfahren ATLAS-SumA zu verwenden, denn es muss eine individuelle ATLAS-Registrier-nummer, eine sogenannte ATB-SumA-Registriernummer für jeden LKW/jede Sendung erzeugt werden. Eine fehlende «eGestellung» hat schwerwiegende Folgen bis zur Rückweisung der Einfuhr auf der deutschen Seite. An den Häfen und Flughäfen ist weiterhin ATLAS-SumA zu verwenden.

https://www.handelskammerjournal.ch/de/elektronische-gestellungsmitteilung-egestellung-ab-01-01-2023