Hilfslieferungen in die Türkei und nach Syrien

Vereinfachungen für Hilfen und Spenden

Die deutsche Zollverwaltung hat Verfahrenshinweise für die Lieferung von Hilfsgütern in die Türkei veröffentlicht.  
Zu unterscheiden sind Lieferungen, die einer Genehmigung bedürfen, wie zum Beispiel Arzneimittel, die als Betäubungsmittel einzustufen sind und andere Waren, die ohne Genehmigung ausgeführt werden können. Auch bei Spenden in Notlagen wie zum Beispiel nichtkommerziellen Hilfslieferungen sind grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften zu beachten. Dabei sind auch die außenwirtschaftsrechtlichen Verbote und Beschränkungen zu berücksichtigen. Insbesondere wird auf die Beschränkungen für Lieferungen nach Syrien verwiesen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei der Ausreise aus Deutschland auch für mitgeführte Spendengelder eine schriftliche Anmeldepflicht für Barmittel ab einem Betrag von 10.000 Euro gilt.

Die Fachmeldung ist mit einer Veröffentlichung des türkischen Handelsministeriums verlinkt. Diese enthält Verfahrenshinweise in englischer Sprache hinsichtlich der zu nutzenden Grenzzollstellen und der anzugebenden Empfänger sowie das Muster einer Packliste. 

Quelle und weitere Details: Zoll online - Fachmeldungen - Zollabfertigung von Hilfslieferungen und Sachspenden in die Türkei und nach Syrien
Quelle: GTAI, Zoll

Informationen zu Steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien erhalten Sie im Downloadbereich.