Bald elektronisch: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Was müssen Arbeitgeber beachten!

Der DIHK bietet rund um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Informationen, ein Erklärfilm und Webinare an, den neben der Vereinfachung des Prozesses, gibt es für Arbeitgeber einiges zu beachten.

Das Ende des gelben Zettels: Ab Januar 2023 können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch bei den Krankenkassen abrufen.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll zukünftig den bürokratischen Aufwand für Arbeitnehmerinnen und -nehmern sowie Arbeitgeber und Krankenkassen reduzieren. Zum 1. Januar 2023 ist die Umstellung auf das neue Verfahren bundesweit verpflichtend.

Arbeitgeber können die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigten bei den Krankenkassen abrufen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen aber weiterhin ihre Krankheit feststellen lassen und im Betrieb melden.

Wie der Umstieg auf das eAU-Verfahren gelingen kann, klärt das kostenpflichtige Webinar "Sicherer Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Die häufigsten rechtlichen Fragen aus betrieblicher Sicht" der DIHK-Bildungs-gGmbH. Dort erfahren die Teilnehmenden, auf welche organisatorischen Herausforderungen sie sich einstellen müssen, welche Rechte und Pflichten bestehen, wer weitergehende Fragen beantworten kann und welche Schulung eventuell zusätzlich notwendig sind. 

Einen Erklärfilm, Kontaktdaten zu den Ansprechpartner*innen des DIHK sowie die Termine der Webinare finden Sie unter: 

https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/weiterbildung/aktuelles/bald-elektronisch-die-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-85722