BMF veröffentlicht Referentenentwurf zur Vollverzinsung

Das BMF hat am 22.02.2022 einen Referentenentwurf zur Neuregelung der Vollverzinsung veröffentlicht.

Es werden folgende Punkte geregelt:

•           Der Zinssatz für Zinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01. 2019 soll auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt werden.

•           Die Angemessenheit dieses Zinssatzes soll unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 BGB alle drei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume (ab 01.012026) evaluiert werden.

•           Diese Neuregelungen sollen grundsätzlich in allen am Tag nach der Verkündung des Gesetzes anhängigen Verfahren anzuwenden sein.

 Die Inhalte des Entwurfes finden Sie hier