Überbrückungshilfen

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützte die Bundesregierung auch in den Fördermonaten Januar bis Juni 2022 Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfiel für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprachen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft konnten zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung wurden auf alle Anträge, die bis zum 19. Mai 2022 gestellt wurden, Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat).

Die verlängerte Frist für die Änderung der Kontoverbindung oder Fehlerkorrekturen galt bis 30. September 2022.

Die Schlussabrechnung kann seit November 2022 eingereicht werden und erfolgt, wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten, ausschließlich in digitaler Form über das Internet-Portal des Bundes bis spätestens 30. Juni 2023 (verlängert). In Einzelfällen kann eine Verlängerung bis 31. Dezember 2023 beantragt werden. Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Überbrückungshilfe IV in gesamter Höhe zurückzuzahlen.

Weitere Informationen hier.

Überbrückungshilfe III Plus    

Überbrückungshilfe III        

Überbrückungshilfe II          

Überbrückungshilfe I