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Auf einen Blick - was ist neu:
Antragsfrist endet am 31. März 2021
1. Es wurde eine Flexibilisierung der Eintrittsschwelle vorgenommen.
2. Die KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 bzw. 15.000 Euro wurden gestrichen.
3. Die Fördersätze wurden erhöht.
4. Die Personalkostenpauschale wurde von 10 auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht.
5. Bei der Schlussabrechnung sind Nachzahlungen ebenso wie Rückforderungen möglich.
Die Antragstellung kann ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen. Auf der Antragsplattform können sich diese registrieren und Anträge auf Überbrückungshilfe des Bundes sowie die NRW Überbrückungshilfe Plus einreichen. Sie finden dort auch häufig gestellte Fragen und Antworten zur Überbrückungshilfe des Bundes.
Wie erkenne ich, dass es sich bei der Webseite des Bundes um ein vertrauenswürdiges Angebot handelt?
Diese Webseite und der Online-Antrag zur Überbrückungshilfe sind Angebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie der 16 Bundesländer.
Sie sind ausschließlich unter den gültigen Webadressen
Geben Sie erst dann Ihre Daten ein, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de bzw. antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de als Webadresse im Adressfeld Ihres Browsers stehen. Ähnlich aussehende Webangebote unter abweichenden Webadressen oder mit anderen Endungen können auf sogenannte Fake-Webseiten hindeuten.
Auch auf Initiative Nordrhein-Westfalens hin wurde die Überbrückungshilfe in wesentlichen Punkten nachgebessert: So wurde u. a. das Kriterium des Umsatzeinbruchs abgesenkt, die KMU-Schwelle abgeschafft und die Fördersätze und Personalkostenpauschale erhöht.
Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen wurde das Bundesprogramm durch die NRW Überbrückungshilfe Plus ergänzt (1. Phase in den Fördermonaten Juni bis August 2020). Diese stellt zusätzliche Hilfen für Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen bereit. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt auf dieser Webseite weiter unten. (Quelle: Land NRW)
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