BAFA veröffentlicht erste Informationen zur Berichtspflicht des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

 

Ab 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Kraft, wobei betroffene Unternehmen einen Bericht vorlegen werden müssen. Die Form dieses Berichts war bisher eine der größten Fragen, wozu sich das BAFA nun geäußert hat. Dabei wird auf die Form und Inhalt des zu erstellenden Berichts eingegangen. Grundlage hierfür wird ein Fragebogen sein, der gerade erstellt wird. Der Bericht generiert sich aus den Antworten auf einen strukturierten Fragebogen. Der Fragebogen wird derzeit erarbeitet und nach des-sen Finalisierung veröffentlicht.

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