nebenberuflich) Beschäftigte, die unmittelbar bei der Beratung oder der Vermittlung mitwirken (z. B. Mitarbeiter im Vertrieb, die beraten, unmittelbar mit der Vorbereitung von Versicherungsverträgen befasst sind [...] IHK: - Beschäftigte mit Aufgaben ohne Bezug zur Versicherungsvermittlung und -beratung (z. B. Mitarbei…
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rgänge in unserem Bildungszentrum – haben wir auf Seite 5 für Sie zusammengestellt. Wenn Sie Mitarbeitende durch Teilqualifizierungen nachqualifizieren wollen oder auf Fachkräfte aus dem Ausland setzen [...] e Nachqualifizierung absolvieren möchten, ebenso wie Unternehmen, die Fachkräfte suchen oder Mitarbeitende nach-…
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muss nicht unbedingt der Chef selbst im Prüfungsausschuss mitmachen. Es kann auch eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in geeigneter Position von der Unternehmensleitung beauftragt und der IHK vorgeschlagen
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muss nicht unbedingt der Chef selbst im Prüfungsausschuss mitmachen. Es kann auch eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in geeigneter Position von der Unternehmensleitung beauftragt und der IHK vorgeschlagen
HauptgeschäftsführerIn ist die dienstvorgesetzte Person der übrigen MitarbeiterInnen der IHK. § 11 Geschäftsführung und übrige MitarbeiterInnen (1) PräsidentIn und HauptgeschäftsführerIn entscheiden gemeinsam [...] die Anstellungsverträge weiterer MitarbeiterInnen unterzeichnet die Hauptgeschäftsführung. (3) Das…
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die an allen wichtigen Unternehmensbereichen ansetzen wie Planung, Vertrieb, Marketing oder Mitarbeiterführung. Über einen Zeitraum von zehn Präsenz-Nachmittagen sollen die Teilnehmer wichtige Werkzeuge
in der Lage sein, Unternehmensziele, Organisations- und Kooperationsformen im Zusammenspiel von Mitarbeitern, Kunden und Unternehmen einzuschätzen und zu berücksichtigen. In diesem Rahmen können geprüft
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zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigen. Ab 2024 sind alle Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern betroffen. Weitergehende Informationen dazu haben wir für Sie zusammengestellt: Sonderseite "
hinweisen, die in Ausübung der in § 34f Abs. 1 GewO genannten Tätigkeiten zwischen ihm oder seinen Mitarbeitern und den Anlegern oder zwischen den Anlegern bestehen können. Diese Informationen müssen dem Anleger
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dass sie zuverlässig und sachkundig sind. Ferner ist der Gewerbetreibende verpflichtet, diese Mitarbeiter unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Registerbehörde zu melden und in das Vermit
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