IHK weist auf Änderungen bei der Potentialberatung hin

#GemeinsamUnternehmen Anträge jetzt stellen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist Unternehmen und Berater/innen auf Änderungen bei den Bestimmungen zur Potentialberatung des Landes Nordrhein-Westfalen hin. „Seit 2002 hat sich die Potentialberatung zu einem wichtigen Unterstützungsangebot für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelt“, sagt IHK-Ansprechpartner Christian Pinnekamp: „Dieses Modell hat mit dem externen Blickwinkel unter Einbindung der Mitarbeitenden, zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und dem Aufbau von Zukunftsperspektiven über die Jahre Maßstäbe in der Beratungsförderung gesetzt.“

Zum 1. Juli 2022 werden sich die Konditionen verändern: Der Umfang der Tagewerke wird von maximal zehn auf zukünftig maximal acht Tagewerke reduziert. Die Höhe der Förderung wird von derzeit 50 Prozent (maximal 500 Euro pro Beratungstag) auf 40 Prozent (maximal 400 Euro pro Beratungstag) verringert. Pinnekamp: „Unternehmen, die eine externe Beratung zu Digitalisierung, Arbeitsprozessen oder Kompetenzentwicklung planen, sollten sich mit ihren Anträgen rechtzeitig vor den Neuregelungen an die IHK wenden.“

Nähere Informationen gibt es bei Christian Pinnekamp, Referent Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon 0228 2284-232, E-Mail pinnekamp(at)bonn.ihk.de, oder unter www.ihk-bonn.de, Webcode @921.