Neue Auswertung: Keine Trendwende bei Kommunalsteuern in Sicht

Steuerspirale ist Gefahr für Wirtschaftsstandort

Die Steuerspirale in den Kommunen dreht sich immer weiter – eine Trendwende ist nicht in Sicht. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Kommunalsteuern, die die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg durchgeführt hat. Der durchschnittliche Hebesatz bei der Gewerbesteuer liegt in Bonn/Rhein-Sieg nun bei 516,9 Punkten und damit deutlich über dem Durchschnitt der Kommunen in Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik.

„Die Steuerbelastung für die Unternehmen wächst immer weiter“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille. „Diese Entwicklung unterhöhlt schleichend die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts und damit letzten Endes auch die Steuerkraft der Kommunen. Wir müssen aus diesem Teufelskreis herausfinden. Dazu gehört, dass Bund und Länder die vollen Kosten übernehmen, wenn sie den Kommunen neue Aufgaben zuweisen. Aber auch die Kommunen sind gefordert, sparsam zu agieren und Mittel aus dem neuen Sondervermögen zielgerichtet zu investieren.“

 

Weitere Kommunen erhöhen Gewerbesteuer

In diesem Jahr haben mit Eitorf, Ruppichteroth, St. Augustin und Windeck vier der 20 Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk den Hebesatz für die Gewerbesteuer angehoben. Im vergangenen Jahr hatten sechs Kommunen, darunter auch die Stadt Bonn, diesen Schritt vollzogen. 

 

Nach Reform: Grundsteuer-Aufkommen steigt vielerorts

Bei der Grundsteuer sind die Hebesätze aufgrund der jüngsten Reform nicht direkt mit dem Vorjahr vergleichbar. Hier hat sich die IHK bei den Kommunen nach dem geplanten Steueraufkommen für die Grundsteuer B erkundigt. Laut der Umfrage erhöht sich das Steueraufkommen in den Kommunen um durchschnittlich knapp vier Prozent. Die Kommunen führen das teilweise auf neue Baugebiete zurück. In Much, Neunkirchen-Seelscheid sowie Windeck steigert sich das Aufkommen nach den Planungen um mehr als zehn Prozent. Ein spürbar geringeres Aufkommen als im Vorjahr erwarten Troisdorf und Meckenheim. Erklärtes Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform war Aufkommensneutralität gewesen, das heißt ein gleich hohes Grundsteueraufkommen vor und nach der Reform.

 

Gefahr einer neuen Zusatzsteuer

Besonders kritisch sieht die IHK, dass Bonn und Ruppichteroth nach Wohnen und Gewerbe getrennte Hebesätze bei der Grundsteuer eingeführt haben. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass sich die Grundsteuer zu einer Zusatzsteuer für Unternehmen entwickelt.