Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung
Prüfungssachgebiete
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen zweistündigen Prüfungsteilen und ggf. einer bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Prüfung, die wie folgt von der Gesamtpunktzahl (300 Punkte) gewichtet sind:
- Teil 1: Schriftliche Fragen (offene Fragen/Multiple-Choice) zu 40 Prozent (120 Punkte),
- Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 Prozent (105 Punkte),
- mündliche Prüfung zu 25 Prozent (75 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl, d.h. 180 Punkte erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, d.h. wenn in einem oder in beiden der schriftlichen Prüfungsteile der jeweils erzielte Punkteanteil unter 50 % liegt (d.h. im Teil 1 unter 60 Punkten bzw. im Teil 2 unter 52,5 Punkten erreicht wurden).
Sie entfällt ebenfalls wenn der Prüfling bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (= 180 Punkte) erzielt hat.
Die neue Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) enthält bezüglich der Prüfungssachgebiete lediglich einen Verweis auf Ziffer II des Anhangs I der sog. EG-Berufszugangsrichtlinie, die eine Auflistung der Prüfungssachgebiete enthält.
Zur Prüfungsvorbereitung haben die IHKn einen ausführlichen Orientierungsrahmen entwickelt (Merkblatt Omnibus, Anlage 2)
Anmeldung zur Prüfung
siehe Merkblatt Omnibus, Anlage 3
Vorbereitung auf die Prüfung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Lehr- und Übungsbücher, Anschriften der Verlage sowie die Schulungsveranstalter finden Sie im Merkblatt Güterkraftverkehrsunternehmer.