Lebensmittelhygieneschulung

Kurzinfo

Lebensmittelhygieneschulung und Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz für Mitarbeiter

Inhalt

Die in Deutschland geltende Lebensmittelhygieneverordnung regelt in § 4, dass Lebensmittelhygieneschulungen nach EG-VO 852/2004 verpflichtend vorgeschrieben sind. Davon betroffen sind alle Personen, die leichtverderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Nicht erforderich ist eine Schulung, soweit ausschließlich verpackte Lebensmittel gewogen, gemessen, gestempelt, bedruckt oder in Verkehr gebracht werden, sowie für ausgebildetes Fachpersonal.

Folgende Inhalte  werden vermittelt: 

·         Betriebs-, Arbeits- und Personalhygiene 

·         Anforderungen an Lebensmittel 

·         Gefahren und Risiken 

·         Temperaturen/Grenzwerte 

·         Grundkenntnisse der Lebensmittelmikrobiologie  

·         Reinigung und Desinfektion 

·         Schädlingsbefall 

·         Entsorgungshygiene 

·         Eigenkontrollen/HACCP-Grundlagen

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.

20231024T123000Z, 20231024T150000Z Lebensmittelhygieneschulung IHK Bonn/Rhein-Sieg