Neustartberatung

Mit der Verbreiterung der Programmfamilie „Potentialberatung“ in NRW zum 01.07.2022 ist es möglich, im Vorfeld einer Potential- oder Transformationsberatung die sog. Neustartberatung zu beantragen.

Das Land möchte mit diesen 2 Programmen der Situation der Neuausrichtung in vielen Betrieben im Rahmen der Corona-Pandemie Rechnung tragen. Das Angebot richtet sich an diejenigen, die infolge von Covid seit 2020 einschneidende personelle Effekte infolge von Kündigungen und Umstrukturierungen durchlaufen. Diese Situation hat Folgen für die Unternehmenskultur, aber auch für die emotionale Belegschaftsstimmung. Die Beratung hat den Sinn, „Zukunftssicherung“ und den „Blick nach vorne“ nach einer solchen Phase zu stärken, sowie etwaige Verunsicherung im Team durch offene Kommunikation zu nehmen und weitere Reorganisation und Prozessarbeiten (im Rahmen nachgeschalteter Beratung der Potential- oder Transformationsanalyse) zu
begünstigen.

Voraussetzung für eine Neustartberatung ist die Vorlage einer sog. Massenentlassungsanzeige gemäß @17 KSchG gegenüber der IHK als Beratungsstelle.

Die Förderung ist auch nur im Rahmen jeweils einer nachgeschalteten Potential- oder Transformationsberatung möglich. Es ist nicht möglich, bei nacheinander beantragten Potential- und Transformationsberatungen jeweils eine Neustartberatung vorzuschalten, da dann jeder Beratung eine Massenentlassungsanzeige vorausgehen müsste. Dies ist nicht vorgesehen.

Die Förderkonditionen sind mit denen der Potentialberatung identisch, 40% der Tagesförderung, maximal 400 Euro.