Neuordnung der Gastro-Berufe

Das Hotel- und Gaststättengewerbe hat seine Ausbildungsberufe modernisiert.

Ab August 2022 starten sieben – statt wie bisher sechs –
Berufe ins neue Ausbildungsjahr. Die zukünftigen Ausbildungsberufe sind:

  • Fachkraft Küche (neu: zweijährig)
  • Koch/Köchin
  • Fachkraft für Gastronomie mit den
    Schwerpunkten Restaurantservice und
    Systemgastronomie (zweijährig: ersetzt
    die bisherige Fachkraft im Gastgewerbe)
  • Fachleute für Restaurants und
    Veranstaltungsservice
  • Fachleute für Systemgastronomie
  • Hotelfachleute
  • Kaufleute für Hotelmanagement.

Eine besondere Rolle bei der Modernisierung spielten die Themen Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Digitalisierung. Bei den fünf dreijährigen Berufen wird eine gestreckte Abschlussprüfung
eingeführt. Das heißt, es gibt dort keine Zwischenprüfung mehr, sondern am Ende des zweiten Ausbildungsjahrs den ersten Teil der Abschlussprüfung. In den zweijährigen Ausbildungen bleibt es bei Zwischen- und Abschlussprüfung. Wichtig: Für alle Ausbildungen, die ab dem 01. August 2022 beginnen, gilt das neue Recht. Verträge, die bereits vorher abgeschlossen werden, sind wirksam und werden auf den neuen Beruf umgeschrieben. Für vor dem 01. August 2022 bereits laufende Ausbildungen gelten die alten Ausbildungsordnungen, eine Umschreibung ist nicht vorgesehen.